Beatmung_Blutgasanalyse notwendig

  • Hallo,

    muss zur Abrechnung der Beatmungszeit (Beatmungs-DRG) neben dem Beatmungsmodus z.B. BIPAP/ASB und Dokumentation der Beatmungszeiten auch eine durchgehende Dokumentation der Blutgasanalyse vorliegen? Die Krankenkassen fordern dies nun an.

    Vielen Dank. CS

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    völliger Unsinn....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen,

    das ist ein (nicht so ganz neuer) Trend. Es werden irgendwelche Qualitätskriterien für die Abrechnungsprüfung hinzugezogen (BGA bei Beatmung, "adäquate Therapie" bei Sepsis, Arztunterschrift bei Transfusion von Blutprodukten usw.) und dann die Abrechnung abgelehnt.
    Diese Qualitätskriterien sind manchmal auch medizinisch plausibel, manchmal sind sie selbst erfunden, jedoch in beiden Fällen haben sie bei der Abrechnungsprüfung nichts zu suchen.
    Da hilft oft leider nur Klage.

    Gruß
    GenS

  • Hallo,
    formal ist das sicher so. Ist aber andererseits eine Beatmung medizinisch indiziert (§12 Wirtschaftlichkeitsgebot), wenn ich es nicht für erforderlich halte, Beatmungsparamter zu dokumentieren oder eine Überprüfung der Behandlung mittels BGA vorzunehmen? Diese Frage muss dann ggf. beantwortet werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    naja lege artis ist eine Beatmung völlig ohne jegliche BGA ja wohl nicht. Da würden die Intensivmediziner sicherlich zustimmen. Also wäre die leistungsrechtliche Überlegung der Kassen, ob eine solche Leistung denn dann noch dem "anerkannten Stand der Wissenschaft" entspricht nicht so abwägig.

    Die neue DKR 1001 fordert unter Kodierung: "Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf". Der MD sagt, dass die BGA zu diesem Mindestmaß an Monitoring der Atmung gehört. In sofern lässt auch rein kodierrechtlich über die Einhaltung der DKR ohne BGA schon diskutieren.

  • Hallo Kodierer_FR,

    Hallo Forum,

    eine Kasse, die eine Forderung stellt und diese prüfen möchte, kann dies nur in sachlich-rechnerischer Weise ohne Hilfe des MD. Die Angaben von BGA Werten ohne den Kontext mit der Kurve und den Beatmungsparametern ist keine sachlich-rechnerische Prüfung mehr. Auf solche Abenteuer sollte man sich nicht einlassen, das entbehrt auch jeglicher Logik und der Tatsache, dass eine KK sich nur mit dem MD medizinischen Sachverstand beiziehen kann. Also was will ein SoFa (Sozialversicherungsfachangestellte(r)) mit den BGA-Werten anfangen, wenn er außer diesen nichts sonst hat? Da ist es eher möglich bei Nacht den Mont Blanc zu besteigen, als aus / mit den BGA Werten irgendwelche Rückschlüsse auf Notwendigkeit und Durchführung einer Beatmung zu erhalten.

    Sachen gibt´s, das glaubt man nicht.?(

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling