Hallo zusammen,
wir haben eine MDK-Anfrage zu einem Abrechnungsfall
erhalten. Es stellte sich heraus, dass der Prüfauftrag nicht innerhalb der
6-Wochenfrist eingeleitet wurde. Nach Rücksprache mit der zuständigen
Sachbearbeiterin bei der Kasse wurde klar, dass die Prüfanzeige zurückdatiert wurde.
Nach Anruf bei der Vorgesetzten, stellte sich heraus, dass es sich hier um ein
Missverständnis handeln würde. Da die Prüffrist überschritten wurde, ist der
Fall von der Kasse ganz klar zu bezahlen. Soweit so gut. Jetzt wurde der
Abrechnungsfall zwar bezahlt aber die Zahlung der Aufwandspauschale wird verweigert.
Begründung: „…Da in diesem Fall eine Einigung erfolgte und der Auftrag für den
MDK zurückgenommen wurde, ist die Zahlung der Pauschale nicht möglich.“
Wie sehen die Experten den Sachverhalt? Ist die Pauschale
gerechtfertigt oder nicht? Immerhin hat die Sachbearbeiterin eigenmächtig das
Datum für die Prüfanzeige zurückdatiert damit augenscheinlich der Prüfauftrag
innerhalb der 6-Wochenfrist erfolgte. Dumm nur für die Sachbearbeiterin das wir
bereits Schriftstücke erhalten hatten, aus denen eindeutig hervorging wann
tatsächlich die Prüfung eingeleitet wurde bzw. ein Anruf beim zuständigen MDK
dies bestätigte.
Vielen Dank und beste Grüße.