Zitat
Original von Lueckert:
Das heißt für uns letzendlich jeder wie er will!
Hallo Herr Lückert,
heißt das, Sie wollen an der L5-Statistik festhalten, auch wenn sie nicht mehr verlangt wird?
Aus http://www.nkgev.de/download/maerz2002.zip
BPFLV02.doc:
"28. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung wird die bisherige Angabe "Anlage 3 (zu § 17 Abs. 4)“ durch die Angabe „Anlage 1 (zu § 17 Abs. 4)“ ersetzt. Die Angaben zu den Bezeichnungen V 2, V 3, L 5 und K 8 werden jeweils durch die Klammer „(aufgehoben)“ ersetzt.
b) Die Abschnitte „V 2“, „V 3“ und „L 5“ werden aufgehoben.
c) Die Abschnitte „K 1“ bis „K 3“ werden wie folgt geändert:
aa) In den laufenden Nummern 5, 6, 8 und 15 bis 17 wird jeweils die Fußnote 39 gestrichen.
bb) Die laufenden Nummern 28 bis 32 werden gestrichen."
Oder gibt es da konkurrierend noch irgendeine Krankenhausstatistikverordnung, nach der man die L 5 trotzdem erstellen muß? Wer weiß eine Antwort?
Dass ich persönlich die L 5 zugunsten einer DRG-Casemix-Statistik abschaffen würde, ist ja leider nicht ausschlaggebend.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH
[ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 20.03.2002 editiert. ]