Hallo liebe Formusmitglieder:
ich benötge Ihren Rat: strittig ist die Hauptdiagnose bei folgendem Fall:
Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen frischem rectalen Blutabgang während einer Dialysebehandlung (extern in der örtlichen Dialysepraxis).
Begleiterkrankungen: term. dialysepflichtige Niereninsuffizienz, DM mit diab Fußsyndrom, art. Hypertonie, diab. Retinopathie, ren. Anämie, diab. Nepho- u. Angiopathie
alk. Leberzirrhose, pAVK US Typ Stadium IV mit Nekrose (MR Angio vor 6 Wochen durchgeführt)
Z.n. D1 u.D2 Amputation re Vorfuß, Z.n. Phlegmone Bereich MFK Köpfchen
Bei der Aufnahmeuntersuchung: massiver hellroter Blutablauf mit Stuhl, Dekubitus und Nekrose an den Fersen bds.
Die Blutung sistiert spontan am Aufnahmetag, Gabe von 2 EKs, Sigmoidoskopie am Folgetag wegen noch starker Stuhlverschmutzung ohne Ergebnis. Anamnestisch bekanntes Rektumulcus.
Am 2. Behandlungstag chirurgisches Konsil bzgl. weiteres Vorgehen der Fersenulcera/Nekrosen am Unterschenkel und Fußrücken.
Übernahme in die Chirurgie am 6. Tag. Nun folgt ein 2 monatiger Aufenthalt mit Wunddebridement, bei Wundheilungsstörung Oberschenkelamputation links, Vakuumtherapie rechts, letztlich bei nicht heilenden Wundverhältnissen, Oberschenkelamputation rechts.
Wir haben die K92.2 (DKR peranale Butung) als HD gewählt.
Sämtliche OPS bzgl. der chirurgischen Interventionen führen damit in die G35Z (komplexe Vakuumbehandlung bei Erkranklung der Verdauungsorgane). Diese DRG ist zwar etwas verquer, da sich die Behandung ja nicht auf das (vermeintlich blutende) rektale Ulcus, sondern auf die Nekrosen durch die pAVK erstreckte, aber so gibt es der Grouper nun mal aus.
Das hat die MDK Prüfung veranlasst: Frage Hauptdiagnose.
Der MDK argumentiert nun mit den "konkurrierenden Hauptdiagnosen" und fordert die pAVK (I70.24) als HD.
Die pAVK sei als konkurrierende Hauptdiagnose zu sehen, lag schon bei Aufnahme vor und hat im Verlauf den größeren Ressourcenverbrauch verursacht.
Bei mir hakt es schon gleich am Anfang der Begründung: Lagen hier wirklich konkurrierende HDs vor? Die Erkrankung die für die Veranlassung (das interpretiere ich als den Grund für die Aufnahme), war doch eindeutig die Blutung. Die Nekrosen wurden ambulant vor der stationären Aufnahme ambulant konservativ versorgt.
Weitere Aussage: die 2 monatige Verweildauer seien nach Stabilisierung der Blutungssituation ja nur durch die pAVK begründet, somit erhöhter Ressourcenverbrauch durch die HD pAVK.
Das stimmt natürlich schon, die Kosten für die erste Behandlungswoche dürften gering sein im Vergleich zur gesamten weiteren Behandlung. Aber wird dann mit diesem Argument die DKR der Hauptdiagnose ausgehebelt?
Die Krux (mal wieder). Der Erlös der G35Z ist ein vielfaches im Vergleich zur F28B, die sich mit der pAVK groupt.
Ich bedanke mich vorab für ihre Zeit und Mühe, hier die korrekte Wahl der HD zu verstehen. Wie ist Ihre Meinung?
Kodeverdreher