Guten Abend zusammen,
ich hätte eine Bitte: ob Sie mir vielleicht diesen Fall aufdröseln können.
Ein Patient (< 65 Jahre alt) wurde am 14.1.2013 aufgenommen und am 31.1.2014 entlassen.
In dieser Zeit wurden ca. 380 Stunden 1:1-Betreuung aufgrund akuter Suizidalität codiert (es wurden deutlich mehr geleistet, die aber nicht die Bedingungen erfüllten).
Er wurde 6 mal in ein anderes Krankenhaus entlassen, jeweils für 1-2 Tage, nie mehr als 21 Tage.
Bis letztes Jahr hatte ich die Idee, dass diese Daten dazu führen, dass diese Betreuung auch dazu führt, dass die PEPP-Bedingung >300 Stunden erfüllt ist und das Relativgewicht entsprechend der höchsten Stufe gerechnet wird. In 2014 gibt es aber wohl noch weitere Bedingungen (MIndererlös 270 Tage?), die dazu führen, dass hier nur die einfache Regelbehandlung abgerechnet werden könnte. Wenn Sie bitte das Aufnahme- und Entlassdatum auf 2014/2015 ändern: Stimmt das wirklich??
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Jorge