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In dem beigfügten "Gutachten" sind jedoch Firmenlogo, Gutachter (ich sehe nur Dr. med.) und Ansprechpartner geschwärzt!
Äh...darf man soetwas dann überhaupt Gutachten nennen? Sind wir so schlimm, dass man sich nicht mehr traut den Gutachter beim Namen zu nennen?
Bei der Kanppschaft läuft das übrigens nicht anders. Kein Datum. Kein Name des Gutachters. Keine Unterschrift. Nur Text....
Bin gespannt auf gleichwertige Erfahrungen.
Viele Grüße!
Hallo Medicos,
... darf man so etwas überhaupt Gutachten nennen?
Inhaltlich mag die Darlegung und Beurteilung den Anforderungen eines Gutachtens genügen. Zu einem Gutachten gehört m.E. zwingend auch die Nennung des Gutachters. "Dr. med." als Qualifikationsnachweis reicht nicht aus.
Die BG kann nach meinem Wissensstand die Vergütung allerdings auch ohne ein Gutachten ablehnen. Dass die BG dies überhaupt zu begründen hat, ist für mich nicht ersichtlich (Frage an die Juristen). Es läuft dann auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus.
Wenn die BG derartiges als Begründung beifügt, ist es zumindest begründet, selbst wenn man es nicht als Gutachten anerkennt.
... sind wir so schlimm ..
Die Nichtnennung des Gutachters ist nach meinem Empfinden ganz schlechter Stil. Das Vorgehen des SMD (Knappschaft) bewerte ich dem entsprechend. Das Authentifizierungsmerkmal SMD007 (der mit der Lizenz zum Töten?) ist ein Armutszeugnis, es mindert den qualitativen Eindruck. Das hat der SMD eigentlich nicht nötig, da die Beurteilungen an sich qualitativ eher überdurchschnittlich sind.
Herr Berbuir hat aber einen interessanten Ansatzpunkt in ihrem Fall genannt,
Viele Grüße
Medman2