Therapieeinheiten mit zwei Therapeuten

  • Guten Morgen,

    bei der Erfassung der Gruppentherapie-Einheiten mit zwei Therapeuten habe ich ein Problem. Im OPS steht, dass die Gesamtanzahl der Therapieeinheiten abhängig von der Dauer und der Anzahl der Therapeuten durch die Anzahl der teilnehmenden Patienten geteilt wird. Wenn ich nun eine Gruppe mit 11 Patienten und zwei Therapeuten habe, rechne ich dann je eine Gruppe mit 5 und eine Gruppe mit 6 Patienten? Oder verdoppeln sich die Therapieeinheiten? Und wie gebe ich das im Computer ein? Unsere Erfassung läuft nur mit einem Therapeuten, wenn ich zwei Gruppen eingebe die aber zur selben Zeit und am selben Tag statt fanden zieht das System die Gruppen als eine zusammen und schon habe ich wieder eine große Gruppe mit 11 Patienten und einem Therapeuten. Wie wird das in anderen Häusern gemacht?

    Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antworten,

    Anja Loos

  • Hallo Fr. Loos,
    wenn Sie ein Gruppe mit 11 Patienten und 2 Therapeuten haben, die z.B. 50 Minuten dauert, dürfen Sie die TE der beiden Therapeuten addieren und entsprechend der Tabelle der Therapieeinheiten im OPS jedem Patienten 0,36 TE zuordnen. Das technische Teilen in zwei kleinere Gruppen mit je einem Therapeuten kommt in etwa auf die gleiche Anzahl von TE (5er Gruppe 0,4 TE/Pat., 6er Gruppe 0,33 TE/Pat) würde aber nicht dem OPS entsprechen.
    Wenn bei ihnen technisch nur die Erfassung eines Therapeuten möglich ist, würde ich die TE bei diesem doppelt anrechnen und die Anwesenheit von zwei Therapeuten eben entsprechend MDK-sicher dokumentieren. Da der OPS aber ja zwei Therapeuten erlaubt (und ab 13 Pat fordert) sollte ihre Software das können.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo Frau Loos,

    wenn zwei Therapeuten eine Gruppentherapie mit 11 Patienten durchführen wird die anteilige Therapieeinheit (TE) pro Patient wie folgt ermittelt: [1 TE (Therapeut 1) : 11] + [1 TE (Therapeut 2) : 11] = 0,18 TE

    Wenn es sich jedoch um zwei separate Gruppentherapien von jeweils einem Therapeuten durchgeführt handelt, ergeben sich bei Ihrem Beispiel mit einer Gruppengröße von 5 Patienten und einer Gruppengröße von 6 Patienten folgende anteilige TE:

    1 TE (Gruppe 1) : 5 = 0,2 TE
    1 TE (Gruppe 2) : 6 = 0,17 TE (gerundet)

    Somit gehen Ihnen bei der automatischen Zusammenführung der beiden Gruppen durch Ihre Software auf jeden Fall anteilige TE verloren. Diese meines Erachtens falsche Berechnung sollte seitens des Softwareanbieters auf jeden Fall behoben werden.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Melete

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten, sie bestätigen meine Befürchtung, dass die Software angepasst werden muss, weil diese bei uns nicht in der Lage ist, Gruppen mit zwei Therapeuten zu erfassen. Ich hätte es ohne Computer auch so berechnet wie Sie es vorgeschlagen haben.
    Sonnige Frühlingsgrüße,
    Anja Loos

  • Zum Thema "Therapieeinheiten mit zwei Therapeuten" paßt vielleicht auch diese Frage:


    Kann der pflegerische Co-Therapeut in einer ärztlich-psychologischen Gruppe erfaßt werden? Bei 13 bis 18 Patienten ist der Fall klar: Der OPS schreibt in 9-60 "2 ärztliche oder psychologische Therapeuten" vor. Bei zwei pflegerischen Therapeuten wäre der Fall auch klar (nach der Formel bzw. der Tabelle "Therapieeinheiten Psych" aus dem OPS-Anhang). Wenn die Therapieeinheiten der Ärzte/Psychologen zum Beispiel in 9-605 hießen "mit durch Ärzte und/oder Psychologen geleiteten Therapieeinheiten", könnte man den pflegerischen Co-Therapeuten als zweiten Therapeuten nehmen. Aber da steht erbracht, nicht geleitet. Gibt es dennoch einen Weg? Oder fällt der pflegerische Co-Therapeut unter den Tisch (das heißt er ist eine qualitätsrelevante, aber nicht abbildbare Ressource)?


    Beste Grüße
    Johannes Nebe

  • Hallo Herr Nebe,
    der pflegerische Therapeut fällt natürlich nicht unter den Tisch.
    Zuerst einmal jedoch eine kleine Korrektur:
    Im OPS 9-60 steht nicht, dass bei 13 bis 18 Patienten 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten vorhanden sein müssen. Dort steht, dass im Falle einer Gruppenpsychotherapie 2 ärztliche und psychologische Therapeuten vorhanden sein müssen. Reguläre Gruppentherapien sind davon nicht betroffen (ATL-Trainings zum Beispiel).

    Weiter gibt es im OPS keine Einschränkung dahin, dass die Leistungen von Pflegekräften oder Spezialtherapeuten nicht in Verbindung mit ärztlichen und psychologischen Leistungen gezählt werden können. Ein Therapeut ist jemand, der eine Therapie durchführt und eine unter den Mindestmerkmalen angegebene Ausbildung abgeschlossen hat.

    Sie können die leistenden Therapeuten also durchaus "wild mischen" - es muss natürlich zum Behandlungskonzept passen (Sinn ergeben) und im Zweifel vor dem MDK Bestand haben. Dann geben Sie beispielsweise für eine Gruppentherapie an "25 Minuten Arzt, 25 Minuten Pflege".

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    danke für Ihre rasche Antwort, auf die ich hier nach einigem Nachdenken reagiere. Sie behaupten: (a) Ärztlich-psychologische Gruppen von 13 bis 18 Patienten erfordern nur einen Therapeuten, es sei denn, es sind im engeren Sinne GruppenPSYCHOtherapien. (b) Bei einer Gruppenpsychotherapie mit einem ärztlichen und einem pflegerischen Therapeuten läßt sich je 25 Minuten eine Therapieeinheit ärztlich-psychologisch mit einer Therapieeinheit pflegerisch kombinieren.

    Ich habe anfangs beide Ansichten für sehr forsch gehalten; und ich finde auch keine positive Bestätigung dafür: Zu (a) werden im OPS 9-60 und 9-61 unter den ärztlich-psychologischen Verfahren Ihre ATL-Trainings oder andere Gruppentherapien nicht aufgeführt. Zu (b) finden sich im Anhang zum OPS zu den Therapieeinheiten keine Hinweise, daß gemischt werden darf.

    Andererseits sehe ich, daß für Ihre Ansichten Raum bleibt, da nirgendwo explizit das Gegenteil steht. Daher sollten wir uns nicht in vorauseilendem Gehorsam auf die negativste Codiermöglichkeit beschränken.

    Gibt es noch explizite Bestätigungen Ihrer Ansichten (in relevanten Kommentaren, in DIMDI-FAQs etc.), die ich übersehen habe?

    Danke und beste Grüße
    Johannes Nebe

  • Hallo Herr Nebe,
    in der DIMDI-FAQ finden Sie tatsächlich Ihre Antwort:
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm

    Sie können durchaus "wild mischen", solang das, ich nenne ich es mal Qualifikationsgefälle" passt.

    Zu a):

    Zitat

    . Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)
    . Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern
    . Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch
    . Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie


    Das kann man auch alles wunderbar in der Gruppe machen und es ist trotzdem noch keine Psychotherapie...

    Zu b):
    Ich habe nicht geschrieben, dass

    Zitat

    bei einer Gruppenpsychotherapie mit einem ärztlichen und einem pflegerischen Therapeuten[...]


    Ich schrieb lediglich von gemeinsamer Gruppentherapie.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    PS:

    Zitat

    Daher sollten wir uns nicht in vorauseilendem Gehorsam auf die negativste Codiermöglichkeit beschränken.


    Korrekt. Man sollte einfach nur genau das in Kodes darstellen, was getan wird und darstellbar ist. Nicht mehr, nicht weniger. Nur auf diesem Weg wäre es beispielsweise möglich, dass in ferner Zukunft auch die Leistungen der Pflegekräfte und Spezialtherapeuten PEPP-relevant werden. So lang jedoch jede Klinik jede Leistung anders auffasst und entsprechend kodiert wird, sehe ich da schwarz.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    danke noch mal für Ihre Mühe und Ihre weiteren Ausführungen. Ihr Hinweis auf die DIMDI-FAQ Nr. 9006 ist tatsächlich hilfreich. Diese Klarstellung bezieht sich zwar auf das Thema, daß die Liste der "angewandten Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen" zum Beispiel in OPS 9-60 nicht ausschließt, daß Ärzte oder Psychologen die aufgelisteten Verfahren betreiben. Aber dadurch haben wir ja eine positive Formulierung mit der Möglichkeit, ärztlich-psychologische Gruppentherapien zu machen (zum Beispiel spezielle psychosoziale Interventionen wie Selbstsicherheitstraining oder soziales Kompetenztraining), die nicht unbedingt GruppenPSYCHOtherapien sind (aber auch nicht eingeschränkt auf Angehörige, somatische Probleme, Pharmakotherapie, wie im OPS unter den ärztlich-psychotherapeutischen Angeboten aufgelistet).

    Beste Grüße
    Johannes Nebe

  • [...] (aber auch nicht eingeschränkt auf Angehörige, somatische Probleme, Pharmakotherapie, wie im OPS unter den ärztlich-psychotherapeutischen Angeboten aufgelistet).

    Hallo Herr Nebe,
    die Liste im OPS ist ohnehin nicht abschließend. Dort steht ausdrücklich "oder im Aufwand vergleichbare Verfahren".

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo Herr Gohr,

    klar, die Liste ist nicht abschließend. Aber Sie werden mir zustimmen, daß man vor dem Sozialgericht etwas breitbeiniger auftritt, wenn die Verfahren nicht nur im OPS nicht ausgeschlossen sind, sondern wenn sich aus OPS und FAQs positive Hinweise für die eigene Argumentation ergeben.

    Beste Grüße
    Johannes Nebe