Ein fröhliches HALLO in die Runde, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen:
Es geht hier um Wiederaufnahme/Fallzusammenlegung:
1. Fall:
Aufnahme mit der ICD K35.32 > OPS: 5-470.10 = DRG G22C
Entlassung nach 7 Tagen
2. Fall:
Nach Entlassung Eingang Histologie - nach Entlassung > Wiederaufnahme nach 3 Tagen:
Aufnahme mit der ICD C18.1 > OPS: 5-455.91, 5-543.42, 5-653.30 R, = DRG G02B
Jetzt MDK-Gutachter:
1. Fall DRG-Änderung: 1. Fall HD: C18.1 > Ergebnis-DRG G22 C - wurde vom Hause zugestimmt
2. Fall DRG verbleibt in der G02B
Argumentation: Die Fälle sind zusammenzuführen. Es handelt sich hierbei um eine nicht abgeschlossene Behandlung. Erst nach Zusammenführung der Fälle, ist der für die Erkrankung notwendige Behandlungskomplex abgeschlossen.
Das Haus hat wie folgt Widerspruch eingelegt: Da es sich hier um einen schicksalhaften Verlauf (Eingang Zufalls-Histo nach erster Entlassung) handelte und nicht um eine Komplikation, fallen diese Fälle somit unter keine Wiederaufnahmeregelung im KFPV.
Jetzt muss ich leider sagen, ich tendierte zum MDK-Argument. Jetzt benötige ich Ihre fachliche Unterstützung, wie sehen Sie diese Fälle, benötige stichhaltige Informationen.
Lieben Dank für Ihre Unterstützung,
sonnige Grüße aus Berlin
Heidi