Liebe Gemeinde,
Ich hoffe, hier das richtige Unterforum getroffen zu haben und habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt, der mir so noch nicht untergekommen ist und würde ich mich über eure Einschätzungen freuen. Mich interessiert nicht die Kodierung oder die (korrekt zur Abrechnung gebrachten) Beatmungstunden, sondern die Bewertung einer stattgehabten Beatmung und einer sie betreffenden VWD-Kürzung
invasiv heimbeatmeter Pat. mit häuslicher 24h Intensivpflege kommt zur Diagnostik und ggf. Anpassung. Bei 3 Tagen Aufenthalt mit kontinuierlicher Beatmung wird begründbar um 1 Tag gekürzt. Bei gleichbleibender DRG (Beatmung > 24 h) würde sich, befände man sich im "Sandkasten", ebenso die Beatmungszeit reduzieren. Real wurden jedoch, sagen wir, 66 h erbracht. In anders gelagerten Fällen könnte sich auch eine DRG-Änderung nach unten ergeben. Kann also die Beatmungszeit durch Verweildauerkürzungen berührt werden? Schließlich kann man ja nicht eine fiktive Entlassungszeit entwerfen ...