Liebes Forum,
mir flattert gerade eine gar seltsame Anfrage des MDK auf den Schreibtisch:
Fallkonstellation: Patient wird aus KH A mit OP-pflichtigem Klappenvitium nach KH B verlegt. Dort OP. Dann verlegt KB B zu uns (C). Wir verlegen in (Reha)Klinik D.
Die Kasse fragt nun via den MDK "liegen medizinische Gründe für eine Verlegung nach C statt A vor (Pat. wohnt bei A)."
Es wird nicht nach HD, ND, o/uGVWD, prim. Fehlbelegung §39 oder ähnlichem gefragt. Letztlich nur, warum zu uns verlegt wurde.
Ich frage mich gerade, ob ich das beantworten muß. Vor allem frage ich mich nach der Konsequenz, wenn ich es nicht tue?
lg
Alex