Hydronephrose und Ureterstein

  • Hallo

    Ich habe hier ein Problem in der Kodierung einer Hydronephrose .

    Patientin wird mit Verdacht auf Ureterstein aufgenommen in der Sono Harnstauung 2. Grades und Ureterstein - Ureterorenoskopie mit Entfernung eines mittleren Uretersteins in toto.

    HD N20.1 und ND 13.2 nun ist der MDK der Meinung die N13.2 zu streichen - wieso ? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ;( - Danke

  • Hallo,

    wieso wollen Sie denn N13.2 und N20.1 kodieren? Sie haben eine Hydronephrose aufgrund eines Uretersteins - abbildbar mit N13.2. (sicherlich geht hier verloren ob Ureter- oder Nierenstein, aber...) lt. Hinweis ICD unter N20.- sind diese Codes exkl. mit Hydronephrose.

    Streitbar wäre jetzt (Achtung Spitzfindigkeit!), ob die Hydronephrose wirklich behandelt wird oder nicht nur der Stein, also N20.1 oder N13.2 als HD - aber beide Codes sind doppelt-gemoppelt.

    Also in Ihrem Fall: HD N13.2 und der / die OPS.

    Liebe Grüße
    Nadine W.

  • Hallo,

    ich möchte dieses Thema nochmals fortsetzen / aufgreifen.

    Wie müsste kodiert werden, wenn eine Fallzusammenführung, auf Grund eines Partionswechsel von der Systematik, verlangt wird? Als Beispiel…

    1. Aufenthalt -> Aufnahme mit Hydronephrose bei Nierenstein. Hauptdiagnose N13.2… Diagnostische Urethrozystoskopie, Einlegen einer transurethralen Ureterschiene und retrograde Urographie. Infusionsprogramm, intravenöse Antibiose. 
    2. Aufenthalt -> Aufnahme mit Nierenstein ohne Stauung. Hauptdiagnose N20.0…. 
    Diagnostische Urethrozystoskopie, wechseln der transurethralen Ureterschiene, ureterorenoskopische Entfernung des Steines.

    Fallzusammenführung wegen Partitionswechsel !! Abrechnungsdiagnose N13.2 - resultierend DRG L20B.

    Die N20.0 triggert den Fall um 600 Euro - von der L20C in die L20B. 
    Darf die N20.0 bei Fallzusammenlegung kodiert werden? Auch in Bezug auf die DKR D002f - Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus.

    Bin sehr auf Meinungen gespannt.

    Gruß

    ochpowi

  • Morgen,

    ich kodiere dann die N20.0 nicht dazu. Für mich sind beide Fälle nach Zusammenführung ein Fall und somit ist die N.20.0 eine Doppelkodierung.
    Ausserdem wurde die Schiene im 2. Aufenthalt gewechselt und die wurde im 1. Aufenthalt auf Grund der Stauungsniere angelegt. Also müsste man genau genommen im 2. Aufenthalt als HD auch N13.2 nehmen.
    Bei alleiniger JJ-Entfernung nehme ich ja auch die N13.2, siehe auch MDK-SEG.

    Gruß ganss