Sehr geehrte Damen und Herren,
meine bisherige Auffassung zum Thema Privatpatient/Selbstzahler wurde vor kurzem "erschüttert". Das Thema und die Abgrenzung der beiden Begrifflichkeiten sind doch anders als landläufig bekannt. Biaher war für mich jeder Selbstzahler Privatpatient und im Umkehrschluss jeder Privatpatient Selbstzahler. Jetzt habe ich jedoch eine Veröffentlichung gelesen, in der eine strikte Trennung der Begrifflichkeiten und Abrechnungsgrundlagen vorgenommen wurde:
Privatpatient ist jeder Patient, der sich die Chefarztbehandlung (und nur diese) erwerben möchte unabhängig vom Versicherungsstatus. Abrechnungsgrundlage ist hier die GOÄ mit all ihren Abrechnungsbestimmungen, Rechnungssteller ist der Chefarzt bzw. die Chefarztambulanz.
Selbstzahler ist jeder Patient, der die allgemeine Krankenhausleistung (ambulant oder stationär) in Anspruch nimmt und damit wie ein Allgemeinpatient in Erscheinung tritt. Diese Regelung bedingt damit den DKGNT als Rechnungsgrundlage, Rechnungssteller ist das Krankenhaus.
Da ich erstmalig diese genaue Unterscheidung der Leistungsbereiche und der Abrechnungsbestimmungen dokumentiert gefunden habe würde ich mich über Rückmeldungen/Bestätigungen aus dem Formun freuen.
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di