Aufnahmegespräch / Untersuchung

  • Hallo

    Ich wollte mich erkundigen wie in anderen kliniken die dokumentation von einem Aufnahmegespräch und einer ärztlichen Untersuchung erfolgt und wie die Kataloggrundlage ist. Bin mir da derzeit unschlüssig. Der MDK hat beanstandet daß wir einen Code intensivbehandlung mit 4-6 TE berechnet haben obwohl die TE's zum Teil aus einer ärztlichen untersuchugn stammen. Diese dürfen wir wohl nicht als OPSrelevante Therapie führen? Gilt dies auch für ein Aufnahmegespräch? Dies fliesst bei uns derzeit immer mit in die TherapieCodebrechnung mit ein.

    Danke vorab für Rückmeldungen

  • Hallo,

    das Aufnahmegespräch und die Aufnahmeuntersuchung laufen - ebenso wie Visiten und Morgen- und Abendrunden und grundpflegerische Maßnahmen - als sogenannte "Basisleistungen", die jeder Patient erhält und die somit nicht als TEs zu werten sind.

    Viele Grüße,

    Paliperidon

  • Hallo zusammen,

    wir erfassen Morgen- und Abendrunden als Gruppentherapie, wenn die Voraussetzungen (Dauer, Teilnehmerzahl, Qualifikation der Leitung) erfüllt sind.
    Ärztliche oder pflegerische Aufnahmegespräche sind eine Grauzone. Dauern sie über 25 Minuten und findet darin bereits ein Einstieg in die therapeutische Arbeit statt erfassen wir das auch als TE.
    Oft ist das aber nicht gut abgrenzbar und an der Dokumentation fehlt es natürlich auch fast immer...

    Die körperliche Untersuchung bei Aufnahme oder pflegerische Aufnahmeleistungen (Zimmer und Station zeigen, ggf. "Filzen" etc.) erfassen wir nicht als TE.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo hankey,

    auch wir verstehen das ärztliche Aufnahmegespräch (i.d.R. Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung) als Basisleistung und erfassen es daher nicht als OPS-relevante Leistung.

    Anders verhält es sich mit dem pflegerischen Aufnahmegespräch, wenn es über das Bekanntmachen der Stationsstruktur hinausgeht und beispielsweise die Pflegeanamnese und -planung beinhaltet. Dieses Gespräch findet dann auch meist mit der späteren Bezugspflegekraft statt und ist Teil des Beziehungsaufbaus - selbstverständlich mit entsprechender Dokumentation!

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Guten Morgen,

    da oben des Öfteren davon geschrieben wurde, dass man die Aufnahmeuntersuchung als Basisleistung 'versteht', möchte ich doch auf die entsprechende Begründung der PP014a der aktuellen DKR-Psych 2015 hinweisen (auch auf die Gefahr hin, pedantisch zu wirken). Denn wie wir etwas 'verstehen', wird sicherlich auch zukünftig immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen sein. Sofern ein Sachverhalt aber konsentiert normiert wurde, kann es über diesen Sachverhalt keinen Zweifel mehr geben.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    auch auf die Gefahr hin, pedantisch zu wirken ;) in PP014a geht es um nicht kodierbare Prozeduren und nicht um nicht als TE zu wertende Aktionen. Bei der Beurteilung, ob es sich um TEs oder Basisleistungen handelt besteht schon ein gewisser Ermessenspielraum (man google mal den "Bielefelder Algorithmus zur Identifikation einer Therapieeinheit") *rofl*

  • Guten Morgen Paliperidon,

    vielleicht ist es ja noch ein wenig früh, aber selbst nach mehrmaligen Lesen verstehe ich den ersten Satz Ihres letzten Beitrags nicht. ?(

    Der Begriff der TE ("Therapieeinheit") kommt doch aus dem OPS (s. Hinweise zu den Psych-Komplexkodes). Wir sprechen also immer, wenn wir von TE's (also letztendlich Zeiteinheiten) reden, auch über die zugrunde liegenden kodierbaren Prozeduren.
    Wenn eine ärztliche/therapeutische/pflegerische Maßnahme also gar keine kodierbare Prozedur auslöst (z.B. gem. DKR-Psych PP014a), dann ist doch der Gedanke "TE" zu dieser Maßnahme obsolet geworden.

    Natürlich ist zu kritisieren, dass der OPS und die DKR-Psych keine Definitionen vornehmen, was genau z.B. ein routinemäßiges Aufnahmegespräch umfasst und wo die Routine aufhört und also ein besonderer Aufwand entsteht. Vielleicht haben Sie darauf abstellen wollen. Ihr Hinweis auf den "Bielefelder Algorithmus zur Identifikation einer Therapieeinheit" hilft da m.E. aber leider auch nur bedingt weiter, allein weil diese Verständnishilfe einer einzelnen Fachgesellschaft weder vom DIMDI noch vom InEK als 'offizielles' Hilsmittel anerkannt ist und somit keine Definitionshoheit hat bzw. Rechtssicherheit auslöst.

    Aber vielleicht liege ich ja auch falsch :S und Sie mögen mich aufklären.


    MfG,

    ck-pku