Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren: zum X-ten

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich hatte ja schon geschrieben, dass man sich über die genannten Aspekte im Klaren ist. Ich schrieb auch, dass ich es nicht begrüße.Ich habe auch keine Kodes verwechselt oder die 4. Stelle ignoriert. Ich kann an dieser Stelle jetzt aber nicht alles erläutern, weil ich eben Mitglied der AG bin und hier über den laufenden Prozess keine Auskunft geben darf. Ich brauche auch nicht zu widerholen, dass die DIMDI-Meinung oben schon dargestellt ist. Ebenfalls werden sie mit der SEG4-Darstellung bei Prüfungen konfrontiert sein.
    Wir werden hier keine für sie annehmbare Lösung finden können, es ist ihnen aber natürlich selber überlassen, wie sie kodieren.

  • Guten Tag Herr Selter,

    hier will Sie mit Sicherheit niemand zu einer Aussage zwingen.

    Ich persönlich werde wie mein Vorredner Abstand von einer Anfrage an DIMDI nehmen und die diskutierte Kodierempfehlung der SEG für das halten, was sie eben ist – eine Empfehlung der MDK-Gemeinschaft.

    Es gibt durchaus vernünftige Kodierempfehlungen der SEG (um ein Beispiel zu nennen – Definition des entgleisten Diabetes mellitus). Die Empfehlung über den Umgang mit dem Code D68.4 gehört m.M.n. nicht dazu. Sie stolpert bereits in der Frühphase über die Frage, was nun, wenn eine Gerinnungsstörung ohne Blutung bedingt durch Marcumar-Einnahme die Hauptdiagnose sein sollte – s. Thread nebenan [Hauptdiagnose-bei-gabe-von-antikoagulanzien-quick-von-8-prozent ]. Da muss schon einer der besten Kenner der Regelwerke (zumindest hier im Forum und natürlich IMHO) zum „R“-Code greifen, was auch nicht gerade überzeugend klingt.

    Aus medizinischer Sicht macht es schon einen Unterschied, ob „nur“ die Dauertherapie während des Aufenthalts fortgeführt werden soll (mit Kontrollen der Gerinnung und Anpassung der Dosierung) oder ob die entgleiste Gerinnung „angehoben“ werden muss, mitunter ganz schnell (mit deutlich häufigeren Kontrollen, überlappender Antikoagulation usw.).

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Code missbraucht werden kann (Fakten dazu habe ich nicht), da es auch Unterschied in Vorgehensweise beim Quick-Wert von 50% und von < 10% gibt. Wenn dem so wäre, könnte ich mir eine Empfehlung im Sinne der Abgrenzung schon vorstellen. Da wäre auch mehr Verständnis auf der Krankenhausseite gegeben.

    Fairer Umgang miteinander – das wünsche ich mir.

    Gruß
    GenS

    Einmal editiert, zuletzt von GenS (2. Juli 2015 um 18:33)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe schon mehrfach oben geschrieben, dass ich die Situation selber nicht gut heiße. Um es nochmal abschließend ganz klar zu sagen: Es ist allen bekannt, dass Kontrollen weniger aufwendig sind, als Gerinnungsanhebung. Es ist allen bekannt, dass das eine einen CCL-Wert hat, das andere nicht. Ebenfalls ist allen bekannt, dass die Kodierung bisher in solchen Fällen den D-Kode nach sich zog (so wie auch in der alten SEG4-Empfehlung). Es ist allen bekannt, dass die SEG4 kein Regelwerk ist. Auch bekannt, dass der Z-Kode als HD nicht anzugeben ist (noch nicht). Bekannt, aber hier noch gar nicht diskutiert, dass Diathese eine Blutungsneigung ist und dennoch unter D68.3- Kode nur Zustände mit Blutung zu kodieren sind. Es ist aber vorallem bekannt, dass das DIMDI eindeutig dazu Stellung genommen hat, dass die Blutung das Unterscheidungsmerkmal zwischen D und Z-Kode ist . Sie werden das dann schnell bei den Abrechnungs-Gutachten bemerken. Da mögen Sie weiterhin ihre Meinung haben, leider aber dürfte dies bei MDK und anderen Prüfern wegen oben Gesagtem abperlen. Dass das Exklusivum nicht unter D68.4 steht, bedeutet keinesfalls, dass dadurch der Weg für den D-Kode frei ist. Ich will hier auch nicht missionieren, die Fakten sind aber nun mal so. Fairness ist übrigens kein Marker für klassifikatorische Fragen und hier gar nicht tangiert.

  • Hallo Herr Selter,

    selbst wenn das Exkl. "Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Z92.1)" im neuen ICD jetzt auch unter D68.4 verzeichnet ist, rechtfertigt es Ihre Interpretation, bei therapeutischer Intervention aufgrund einer Marcumar-bedingten Quickwerterniedrigung sei mit Z92.1 zu kodieren, nicht.

    Die Kodierung mit Z92.1 wäre zutreffend, wenn beispielsweise aufgrund der anamnestischen Angabe einer Marcumareinnahme eine Quickwertbestimmung durchgeführt wird, die ansonsten nicht durchgeführt worden wäre.

    Der Kodierung liegt vorliegend jedoch nicht die anamnestische Angabe einer Marcumareinnahme, bei der sich keine Blutung gezeigt hat, zugrunde. Grundlage ist vorliegend der -erworbene- Mangel an Gerinnungsfaktoren (Quickwertrniedrigung). Rechtfertigung für diese Kodierung ist die Gabe von z.B. Konakion oder PPSB als Beeinflussung des Patientenmanagements.

    Im Übrigen darf ich auf die grundlegenden Hinweise im ICD zu Kapitel XXI hinweisen:

    "Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind."

    Sofern diesbezüglich keine eindeutige Klarstellung, z.B. in den DKR, erfolgt, ist m.E. die Kodierung der Z92.1 bei der diskutierten Konstellation aufgrund des ICD nicht zutreffend.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    ich kann Ihnen nur empfehlen: fragen Sie DIMDI; Sie werden die Antwort erhalten, die Herr Selter dargestellt hat.
    Wir haben diese bereits Ende letzten Jahres erhalten.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo Medman2,

    ich kann Ihnen nur empfehlen: fragen Sie DIMDI; Sie werden die Antwort erhalten, die Herr Selter dargestellt hat.
    Wir haben diese bereits Ende letzten Jahres erhalten.

    Gruß
    B.W.

    Hallo Kodierer2905,

    mit Verlaub, aber eine logische und plausible Argumentation ist das nicht.

    Ich finde meine Darlegung dagegen sehr ordentlich (geht mir aber oft so ;) ).

    Mal im Ernst. Selbst wenn das der Auffassung des DIMDI entspricht, sollte es doch in die Systematik passen, und diesbezüglich ist es m.E. nicht schlüssig.
    Und dass die Kodierempfehlung der SEG4 geändet wurde, wie Herr Selter ausführt, hat auch nicht die Qualität eines Gottesurteils.

    Gerade auch im Hinblick auf die bisherige gängige Kodierpraxis wäre da doch eine Klarstellung des InEK (Kodierrichtlinien) angezeigt.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,
    naja, die Argumentation ist, dass die Arbeitsgruppe, die für die Überarbeitung der Schlüsselverzeichnisse zuständig ist - und da sitzt das InEK ja auch drin - diese Änderung wollte. Warum und ob das logisch ist, bleibt dahingestellt; es ist vieles nicht logisch. ?(
    Gruß
    B.W.

  • Hallo Kodierer2905,

    interessante Information, dass das InEK in der Arbeitsgruppe vertreten ist.

    Wenn das DIMDI etwas ändern will, steht ihm das zu.

    Wenn das InEK etwas ändern möchte, sollte das eigentlich über die DKR erfolgen. Nur hört man ja, dass das bisweilen durch Interessenkonflikte blockiert wird.

    Nun, wenn das DIMDI etwas Substantielles ändert, und das soll ja laut Herrn Selter bewusst so gemacht worden sein, warum dann nicht eindeutig, in die Systematik passend und z.B. insbesondere mit einem neuen Kode. Warum nimmt man dann ein Exklusivum zu einem anderen Kode (in 2015 zu D68.3-5), warum keine Erläuterung in den Hinweisen zu einzelnen wichtigen Änderungen.

    Wenn dann das InEK beteiligt ist, untergräbt das Vorgehen das Vertauen in die Transparenz des Verfahrens.

    Viele Grüße

    Medman2

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Medman2,

    so langsam sollte doch klar sein, dass wir hier nicht Ansprechpartner für eine von Ihnen geforderte Klärung sein können. Erneut der Hinweis, definitiv zum letzten Mal, dass man sich diesbezüglich an das DIMDI wenden möge. Gerne können Sie auch beim InEK nachfragen. Falls Sie weiterhin der Meinung sind, dass dies alles keine Relevanz hat und falsch ist, können sie doch kodieren, wie sie es meinen. Bitte lassen sie uns dann ggf. wissen, wie bei Ablehnung durch die Kostenträger sie die Fälle auflösen, bzw., falls dann irgendwann vor dem Sozialgericht von ihnen bestritten, welches Urteil ergeht. Danke!

  • Hallo Herr Selter,

    ich bitte inständig darum, meine Argumentation nicht als persönlichen Angriff zu werten.
    Meines Erachtens sollten wir in diesem Forum Kodierprobleme sachorientiert diskutieren.

    Dieses Forum wird bekanntermaßen aber auch von anderen gelesen, z.B. von Richtern des BSG, sicher auch von Verantwortlichen beim DIMDI und beim InEK. Es wäre einfach schade, wenn eine renommierte Institution wie das InEK, das sich bisher durch ein hochtransparentes Verfahren auszeichnet, auf die o.g. Weise mittelbar Einfluss nehmen würde. Auch wäre es für den Ruf des DIMDI abträglich, wenn inhaltlich wesentliche Änderungen durch die Hintertür eingeführt werden sollten. Dafür gibt es jährlich Hinweise für die wesentlichen Änderungen des ICD. Auch besteht die Möglichkeit einer offiziellen Verlautbarung in Form der FAQ.

    Fragen, die erst mit deutlichem Verzug beantwortet werden, dann ggf. auch noch mit dem Hinweis, dass die Antwort nicht veröffentlicht werden darf (s. Beitrag 17 von Ductus), sind nicht der richtige Weg. Am besten wäre ohnehin, primär eine systematisch eindeutige Einordnung vorzunehmen.

    Viele Grüße

    Medman2