Angehörigengruppen durch Pflege- und Erziehungsdienst

  • Liebe Forenteilnehmer,

    meine Frage zielt auf die Erfassung von Gruppenleistungen durch Pflegefachkräfte, bei denen nur Angehörige (also z.B. Angehörigeninformationsgruppen etc.) teilnehmen.

    1. Im OPS-Katalog 2015 findet sich für die Erwachsenen hier als angewandte Verfahren der z.B. Pflege nur die alleinige Angabe von "Angehörigengespräche", ohne exemplarische Differenzierung. Bei den Ärzten und/oder Psychologen findet sich hierzu eine exemplarische Differenzierung "Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)".

    a) Wie interpretieren Sie nun diesen Unterschied?
    b) Kodieren Sie, falls durchgeführt, bei Ihnen entsprechende Angehörigengruppen (Patienten sind aktuell in stationärer oder teilstationärer Behandlung) als Pflege Gruppenleistung?

    2. Den unter 1. genannten Unterschied findet man interessanter Weise im Kapitel 9-65 - 9-69 KJP nicht.

    a) Kodieren Sie hier z.B. Elterngruppen (ohne Teilnahme der Patienten), die alleinig durch den Pflege- und Erziehungsdienst durchgeführt wurden als Gruppentherapie?

    Für Hinweise bzgl. der Anwendung in anderen Häusern wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Herzliche Grüße!

  • Hallo,

    sofern sich die Patienten in (teil-)stationärer Behandlung befinden, können auch therapeutische Kontakte mit Angehörigen alt Therapieeinheiten kodiert werden, wenn sie die sonstigen Mindestmerkmale (25min, Gruppengröße usw.) erfüllen. Es dürfte in der Psychiatrie relativ unstrittig sein, dass dem Lebensumfeld der Patienten (und dazu zählen selbstverständlich Angehörige oder auch andere wichtige Bezugspersonen des Patienten) eine entscheidende Bedeutung für den therapeutischen Prozess zukommt und dass diese Personen daher wenn möglich in die Therapie einzubeziehen sind.

    Gruß

  • Hallo,

    gern würde ich in unser Abrechnungsprogramm die Angehörigengruppe unter den Leistungen im Verlaufsbericht einführen lassen (zur Verbesserung und Erleichterung der Dokumentation).
    Ich stimme der Erläuterung von GW zu und möchte diese Gruppe als Gruppetherapie Arzt abrechen/abbilden.
    Nun möchte die Software-Firma einen hinterlegten "Gesetzestext" oder Bestimmung haben, für die Richtigkeit der Abrechnung. Beim DIMDI konnte ich dazu jedoch nix finden.
    Können Sie mir weiterhelfen?

    Herzliche Grüße
    PEPPY :/

  • Hallo PEPPY,
    im OPS Regelkode 9-60 steht doch die Angehörigenarbeit als Verfahren eindeutig drin:
    "Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)"
    Grüße, helmutwg

  • Hallo PEPPY,
    in solchen Fällen kann es hilfreich sein, wenn die Geschäftsführung der Klinik der entsprechenden (angegliederten, internen oder externen) IT die Information auch noch einmal "zeigt".

    Viel Erfolg bei der Lösung des Problems,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.