Liebe Forenteilnehmer,
meine Frage zielt auf die Erfassung von Gruppenleistungen durch Pflegefachkräfte, bei denen nur Angehörige (also z.B. Angehörigeninformationsgruppen etc.) teilnehmen.
1. Im OPS-Katalog 2015 findet sich für die Erwachsenen hier als angewandte Verfahren der z.B. Pflege nur die alleinige Angabe von "Angehörigengespräche", ohne exemplarische Differenzierung. Bei den Ärzten und/oder Psychologen findet sich hierzu eine exemplarische Differenzierung "Angehörigengespräche (z.B. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern)".
a) Wie interpretieren Sie nun diesen Unterschied?
b) Kodieren Sie, falls durchgeführt, bei Ihnen entsprechende Angehörigengruppen (Patienten sind aktuell in stationärer oder teilstationärer Behandlung) als Pflege Gruppenleistung?
2. Den unter 1. genannten Unterschied findet man interessanter Weise im Kapitel 9-65 - 9-69 KJP nicht.
a) Kodieren Sie hier z.B. Elterngruppen (ohne Teilnahme der Patienten), die alleinig durch den Pflege- und Erziehungsdienst durchgeführt wurden als Gruppentherapie?
Für Hinweise bzgl. der Anwendung in anderen Häusern wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Herzliche Grüße!