Wie wird die bronchoskopische Blutstillung abgebildet?

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem / Fragen:

    1. Wie bilde ich die bronchoskopische Blutstillungdurch z.B. Otriven oder Adrenalin Spülungen, bei einer 1-620.* ab?

    Bisher habe/würde ich diese durch die 5-320.0 abbilden, abernachdem ich im Forum nach antworten suchte, fand ich 3 Beiträge aus den Jahren2009 und 2011 8o , welche mich nun eher verunsichern. ?(<X

    In den Beiträgen wurde die Blutstillung in Zusammenhang miteiner "PE" gesehen.

    Aber wie bilde ich diese ohne Exzision und Destruktion ab?

    2. Wie ist das Inkl. in dieser Konstellation zudeuten???

    Ein Ressourcenverbrauch ist ja da, auch wenn dieser banalerscheinen mag. In der DKR finde ich ja auch keinen Hinweis oder Definition darüber.

    Für mich galt immer die Regelung,

    alles über 0 =Ressourcenverbrauch etc.


    3. Wie sind ihre Erkenntnisse / Erfahrungen mit dieser Prozedur, auch im Bezugzu MDK Gutachten?


    Schöne Grüße

    Dino

    Einmal editiert, zuletzt von Dino (11. August 2015 um 16:24)

  • Hallo Dino,

    ist es nicht mit einer "medikamentösen" Lavage vereinbar? 1-620.01- Diagnostische Tracheobronchoskopie mit flexiblem Instrument mit bronchoalveolärer Lavage... wenn sowieso schon eine 1-620.* von Ihnen kodiert...; eine Lavage ist doch eine Spülung zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken...
    Bin auf andere Meinungen gespannnt.

    Gruß
    ochpowi

  • Hallo Dino,

    beim Spülen mit Otriven halte ich 1-620.01 für zutreffend.

    Beim Einspritzen würde ich 8-020.x nehmen, etwas Spezifischeres habe ich nicht gefunden.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo medman2,

    ist den die 5-320.0 nicht spezifischer?
    Die bronchoskopische Blutstillung ist im Inkl. aufgeführt....oder befinde ich mich total auf dem Holzweg?
    PE und Blutstillung, wäre diese nicht noch gesondert zu verschlüsseln. Aber es wurden keine PE entnommen.

    Wann würdet ihr den 5-320.0 nehmen?


    Dino *müdeundspät*

  • Hallo Dino,

    die Blutstillung ist inklusiv, wenn (und nur wenn) Sie vorher erkranktes Gewebe exzidiert und/oder destruiert haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Dino, hallo Herr Balling,

    ich habe noch einmal die Inklusiva und auch die Exklusive durchgelesen und bin danach nicht mehr von meinem Statement überzeugt. Auch die Ausführungen an anderer Stelle überzeugen mich nicht.

    Zunächt findet sich zwar unter dem Oberbegriff 5-320 das Exklusivum "Bronchoskopische Biopsie". Dass damit jedoch jedweder Eingriff im Zusammenhang mit einer bronchoskopischen Biopsie ausgeschlossen sein soll, ist für mich nicht ersichtlich. Zudem bedeutet Exklusivum nur, dass der als Exklusivum aufgeführte Eingriff (hier bronchoskopische Biopsie) nicht mit dem Kode erfasst wird.

    Damit wäre die endoskopische Blutstillung bei endoskopischer Biopsie m.E. nicht prinzipiell ausgeschlossen.

    Das Inklusvium "Bronchoskopische Blutstillung" unter 5-320.0 (Excision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus durch Bronchskopie) bedeutet m.E. lediglich, dass eine bronchoskopische Blutstillung mit diesem Kode erfasst ist. Es bedeutet nicht, dass zuvor additiv auch erkranktes Gewebe exzidiert oder destruiert worden sein muss, wie Herr Balling es ausführt. Außerdem wird laut DKR P003 die Versorgung intraoperativer Komplikationen gesondert kodiert. Zusammenfassend kann man m.E. eine bronchoskopische Blutstillung doch mit 5-320.0 kodieren.

    Allerdings muss es sich auch tatsächlich um eine Komplikation, mithin um eine wesentliche Blutung mit entsprechenden Maßnahmen handeln. Die routinemäßige Blutstillung im Rahmen eines Eingriffs ist damit nicht kodierbar.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (12. August 2015 um 14:36)

    • Offizieller Beitrag

    Das Inklusvium "Bronchoskopische Blutstillung" unter 5-320.0 (Excision und Destruktion von erkranktem Gewebe eines Bronchus durch Bronchskopie) bedeutet m.E. lediglich, dass eine bronchoskopische Blutstillung mit diesem Kode erfasst ist. Sie bedeutet nicht, dass zuvor additiv auch erkranktes Gewebe exzidiert oder destruiert worden sein muss, wie Herr Balling es ausführt. .... Zusammenfassend kann man m.E. eine bronchoskopische Blutstillung doch mit 5-320.0 kodieren.

    Hallo,

    ich kann soviel dazu sagen, dass dies in einem persönlichen Gespräch mit dem DIMDI auch dort so gesehen wird. DAS erwähnte Inkl. ist gleichzeitig Beispiel für die Zuordnung einer Prozedur zu einer Klasse und Beispiel für die nähere Definition des Inhalts einer Klasse (siehe FAQ 0010 beim DIMDI). Das hat keinerlei rechtliche Bedeutung, ist lediglich als Hinweis zu verstehen. Ggf. sollte man sich dann schriftlich an das DIMDI wenden, wenn dies nötig sein sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau