Hallo Liebes Forum,
ich möchte heute folgenden Fall schildern:
Eine Patientin hatte zu Hause einen Abschiedsbrief geschrieben und wollte sich das Leben nehmen. Der Sohn findet sie und sie wird mit dem RTW eingeliefert. Freiwillig. Sie hat 1,84 Promille.
In der Aufnahmesituation distanziert sie sich von ihren suizidalen Absichten.
Frage: Greift hier das IM " akute Selbstgefährdung....." ?
Oder anders gefragt: Kann man sich mit 1,8 Promille glaubhaft von Suizidalität distanzieren, sodass dieses IM nicht greift ?
Wie seht ihr das ?
Viele Grüße
Susi & Strolch