Aufbewahrungsfristen MDK Unterlagen

  • Hallo in die Runde,

    kann mir jemand sagen, wie lang die Aufbewahrungsfristen für MDK Unterlagen, Prüfanzeige, Gutachten etc. ist?
    Ich kann das im Netz nicht wirklich finden und würde mal denken, nicht länger als die Rückforderungsfristen sein können?
    Ehrlich gesagt, hab ich noch nie ein altes Gutachten ausgraben müssen.

    Grüße
    Na Schu

  • Hallo Na Schu,

    da hier im sehr weiten Sinne von "rechnungsbegründenden Unterlagen" zu sprechen wäre sehe ich hier eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist.

    MfG stei-di

  • Hallo,

    mit der Verjährungsfrist hat dies nichts zu tun, für die Aufbewahrung von Dokumenten gibt es eigene Vorschriften.

    Nach §257 HGB in Verbindung mit §6 KHBV gilt: Wenn es sich um allgemeinen Schriftverkehr handelt 6 Jahre, wenn es sich um einen um Unterlagen für den Jahresabschluss oder Buchungsbelege handelt 10 Jahre.

    Wenn man das Gutachten als Bestandteil der Krankenakte betrachtet ebenfalls 10 Jahre (§630f Abs. 3 BGB).

    Mit 10 Jahren ist man jedenfalls auf der sicheren Seite

    Gruß