Strukturmerkmale

  • Hallo zusammen,

    wir haben von einer Kasse vermehrt Anfragen zu Strukturmerkmalen, geriatrische Komplex, palliativmed. Komplex....
    Im aktuellen Fall wird ein Fall nicht bezahlt, weil nach der Information der Krankenkasse für unser Haus die dazu erforderlichen Strukturmerkmale nicht bzw. nicht vollumfänglich vorliegen.
    Wir haben all diese Strukturbögen in der letzten Budgetverhandlung vorgelegt.
    Bin ich verpflichtet, allen Kassen, die nicht an der Budgetverhandlung teilgenommen haben, das Verhandlungsergebnis und die Strukturbögen zuzusenden?
    Oder ist das jetzt wieder eine neue Taktik? ?(

    Grüße
    NaSchu

  • Hallo NaSchu,
    abgesehen davon, dass es für die sog. Strukturprüfungen bislang keine gesetzliche Grundlage gibt (sieht sogar der MDK selbst so, s. Folie 8 ) würde ich an ihrer Stelle einmalig bei der Kasse anrufen, nachfragen, ob man dort von den ausgefüllten Strukturbögen Kenntnis hat und eine Zahlungsfrist setzen. Kommt dann keine Reaktion umgehend klagen. Vor Gericht muss die Kasse dann ihre Verwaltungsakte vorlegen und ich hatte bereits mehrfach den Fall, dass dort plötzlich veraltete "Strukturgutachten" auftauchten, die der MDK zudem für andere Kassen angefertigt hatte, wo die Richter dann nachfragten, wie diese denn den Weg zu einer anderen Kasse finden konnten - Ergebnis: Anerkenntnis und keine Schikanen mehr... :D

    MfG, RA Berbuir

  • Vielen Dank für Ihre Hinweise.

    Das Beste an diesem Kassenschreiben ist eigentlich der Nachsatz:
    "Unser Angebot:
    Gerne können Sie uns innerhalb eines Monats Ihre Abrechnungsberechtigung nachweisen.
    Ist dies nicht möglich, bitten wir Sie Ihre Falldaten innerhalb dieses Zeitraums zu berichtigen."

    Wie großzügig :thumbdown: