Verlegung - Reha-Aufenthalt zwischen Entlassung und Aufnahme

  • Hallo,
    es scheint gängige Praxis, dass es sich um eine Verlegung handelt, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in ein nächstes Krankenhaus keine 24 Stunden vergangen sind, auch wenn eigentlich keine Verlegung geplant war. Kann mir jemand die Grundlage für dieses Vorgehen nennen?
    Hier habe ich jetzt die Konstellation, dass wir einen Patienten aus einem Akuthaus in unsere Reha-Klinik verlegt bekommen haben. Von dort ist dieser weniger als 24 Stunden nach der Entlassung aus dem 1. Akuthaus in unsere Akutklinik verlegt worden. Ich würde gern prüfen, ob diese Konstellation auch unter die Grundlage fällt.
    Ich freue mich auf Ihre Hilfe.
    LG
    Herzchen

  • Hallo,
    oh wie peinlich. :S Das hätte ich natürlich finden müssen. Vielen Dank für die Info.
    Nun bleibt aber mein Problem:
    Gilt die Regel zur Verlegung innerhalb von 24 Stunden auch, wenn es dazwischen einen Reha-Aufenthalt gibt?
    Gilt hier nicht vielleicht auch die direkte Fallfolge?
    ?(
    Vielleicht kann ja auch hierzu jemand etwas sagen.
    Vielen Dank!
    Herzchen

  • Hallo,
    ob die Verlegung geplant direkt oder ungeplant mit Zwischenaufenthalt zu Hause oder in einer Reha-Klinik stattfindet, ist für die Frag der Berechnung von Verlegungsabschlägen nicht relevant.
    Gruß
    S. Stephan

  • Hallo,
    ich habe nochmal eine andere Frage zum Thema Verlegung:

    Können Verlegungsabschläge berechnet werden, wenn ein Patient nach bestem Gewissen in eine Reha verlegt wird und er dort schlagartig in so schlechtem Zustand ist, dass er akut behandelt wird?
    Die Reha hat sowohl einen Reha-Bereich als auch eine Akutversorgung.

    Vielen Dank!

    2 Mal editiert, zuletzt von chakra (17. August 2016 um 14:22)

  • Ich denke, es kommt nicht auf das "gewissen" des verlegenden Arztes sondern nur auf das Zeitfenster von 24 Stunden an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier