Hallo zusammen,
nach den jüngsten Urteilen stellt sich mir als juristischem Laien, der meterlange Urteilsbegründungen ungern liest und nur teilweise versteht, die Frage:
Ist die Aufwandspauschale erledigt?
In jedem Einzelfall kann doch die Trumpfkarte "sachlich-rechnerisch" gezogen werden.
Oder der MDK zaubert eine völlig unwichtige Nebendiagnose herbei, deren Fehlen die Kasse natürlich erst in die Prüfung hineingelockt hat.
Oder ...oder...
Sehe ich das zu schwarz oder sollten wir (KH) zur Vereinfachung des Verfahrens auf die Aufwandspauschale verzichten?
Das hatten uns wohlmeinende AOK-Vertreter schon vor Jahren vorgeschlagen, mit dem Hinweis, wir würden uns da nur unnötig abarbeiten.
Viele Grüße - NV