Dissens in der PrüfVV 2017

  • Guten Morgen zusammen,


    wir wurden vom MDK darüber informiert, dass die Gutachter angewiesen wurden, bei Dissens-Fällen in der Vor-Ort-Prüfung die Patientenunterlagen gleich in Kopie mitzunehmen für ein evtl. Widerspruchsgutachten.
    Dieses Vorgehen entbehrt doch jeglicher rechtlichen Grundlage, da zu diesem Zeitpunkt ja noch ja nicht feststeht, ob ein Widerspruchsgutachten von der Kasse in Auftrag gegeben wird.

    Kennt da jemand hier im Forum und wie wird in anderen Häusern damit umgegangen?


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Das wurde auch bei uns mündlich mitgeteilt mit dem Zusatz "oder wir haben die Unterlagen innerhalb von 14d als PDF zu liefern".
    Auf die Frage wo ich diese Regelungen nachlesen kann, blieb man mir die Anbtwort schuldig.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Moooment,

    Wenn Sie vor Ort einen Dissens erklären, dann wird Ihnen doch ein Begehren verwehrt. Ein Widerspruch ist doch dann in Ihrem Sinne. Warum sollten Sie die UL nicht aushändigen? Das spart Kosten und kann (gegen Bestätigung) sofort erledigt werden. Insofern dürfte es doch zu Ihrem Vorteil sein. Worin sehen Sie hier das Problem?
    Innert 14 Tage als PDF... das ist sicher Unsinn. Aber einen geeignete und möglichst schnelle Datenübergabe ist doch in Ihrem Interesse, wenn Sie was zu verteidigen haben. Oder meinen Sie ernsthaft, die Kasse würde sich Ihrer Argumentation anschließen (*rofl*).

    Gruß

    merguet

  • In der Vorortprüfung per digitalen Archiv "Mal eben" sämtliche Dissensfälle nebenher auszudrucken ist ein erschwert durchführbarer Aufwand in meinen Augen.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Sozialdaten ohne gültigen/ aktuellen Auftrag an den MDK zu übergeben bzw. Vom MDK einzusammeln, finde ich problematisch. Es ist ja völlig ungewiss, ob die Kasse die Stellungnahme im Nachverfahren ( "Widerspruch") überhaupt zulässt. Es sei denn, die Kassen zeigen sich bei Ihnen grundsätzlich in dieser Angelegenheit großzügig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • welche Kasse geht denn noch auf Widersprüche nach Vor-Ort-GA ein? Ich kenne hier inzwischen nur noch den Standardsatz: "eine Prüfung danach Ende oder Klage". Auch die neue PrüfvV sieht ja das Nachverfahren nach § 9 nur freiwillig vor...
    Allerdings dient die Übergabe der Kopien natürlich auch Beweissicherungszwecken, da damit keine Diskussionen darüber aufkommen können, ob dem MDK bereits alle Unterlagen bei der ersten Prüfung vorlagen oder das KH im Nachverfahren nochmal nachgelegt hat. Das pro forma Einfordern sehe ich ebenfalls kritisch, aber stellen Sie doch einfach einen Münz-Kopierer in den Besprechungsraum, dann kann der MDK sich die Kopien selbst ziehen... :P
    MfG, RA Berbuir

  • @RA Berbuir:

    Im MDK-GA wird bspw. "Krankenakte: Einsichtnahme vor Ort" dokumentiert seitens des MDK.
    Wäre dann nicht der MDK in der Nachweispflicht, ob alle Unterlagen vorlagen?

    Ein schönes Wochenende wünscht
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,
    da sind wir wieder an der bekannten Gretchenfrage der Beweislast: grundsätzlich liegt die beim Krankenhaus, weil dieses nunmal Herrin der Dokumentation ist, aber wenn der MDK eben bestätigt, dass ihm die "die Akte" vorlag, würde ich ihm hier die sekundäre Darlegungslast aufdrücken, falls er später behaupten will, die "die Akte" sei nicht vollständig gewesen (Nachfragepflicht?). Kernproblem ist halt, solange es keine konsentierte, nachprüfbar dokumentierte Festlegung des geprüften Aktenumfanges gibt, ergeben sich hier immer wieder Streitigkeiten. Aber die elektronische Aktenübermittlung verzögert sich ja leider immer weiter...
    Zudem ist ja weiterhin strittig, ob sich diese Probleme aus dem vorgerichtlichen Prüfverfahren tatsächlich als materiell-rechtliche Einschränkung im Gerichtsverfahren auswirken. Das SG Kassel meint nein, das SG Köln meint ja...
    Ebenfalls ein schönes WE!
    RA Berbuir

  • In der Vorortprüfung per digitalen Archiv "Mal eben" sämtliche Dissensfälle nebenher auszudrucken ist ein erschwert durchführbarer Aufwand in meinen Augen.

    VG
    F15.2

    Guten Morgen,
    ehrlich gesagt, hätten wir da kaum etwas zu tun. Schätze die Dissens-Quote bei uns derzeit auf 0,5%.
    Die Akte, die dann vorliegt dem MDK auszuhändigen, wo ist das Problem? Er durfte sie doch eh sehen. Er hätte sie alternativ auch anfordern können.
    Und wenn es ein digitales Archiv gibt: Wo liegt das Problem die Daten auf einen Datenträger zu brennen?
    Gruß
    merguet

  • Guten Morgen,
    ehrlich gesagt, hätten wir da kaum etwas zu tun. Schätze die Dissens-Quote bei uns derzeit auf 0,5%.
    Die Akte, die dann vorliegt dem MDK auszuhändigen, wo ist das Problem? Er durfte sie doch eh sehen. Er hätte sie alternativ auch anfordern können.
    Und wenn es ein digitales Archiv gibt: Wo liegt das Problem die Daten auf einen Datenträger zu brennen?


    Servus,

    wenn bei Ihnen die Dissensquote in diesem Bereich liegt, dann mag eine Bearbeitung von Dissensfällen "so nebenher" in Ihrem Haus möglich sein.

    Aber je nach Haus-/Abteilungsstruktur ergibt sich hier eine mögliche ressourcenaufwändige Problematik.
    Gründe dafür gibt es genügend, bspw.:
    - Personalkapazität,
    - Hard-/Softwarevoraussetzungen,
    - hausinterne ("Datenschutz"-)Richtlinien
    - hohe Dissensquoten pro Begehung
    etc. pp.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental