Guten Morgen,
ich bearbeite gerade einen Fall, in dem die Geburt (juristisch: ausstoßen der Leibesfrucht) außerhalb des Krankenhauses stattgefunden hat. Die Geburt der Plazenta (med. gesehen Abschluss des Geburtsvorganges) aber in unserem Krankenhaus. Die Mutter hat keinerlei Komplikationen, lediglich leichte Anämie. Das Kind wird stationär aufgenommen-->Infektion.
Ich habe die Foren zur Hausgeburt bereits durchforstet, aber für mich keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Habe ich etwas übersehen?
Wann gilt die Geburt im Sinne einer vernünftigen Kodierung denn nun als abgeschlossen??? Ist die Definition im Juristischen Sinne zu sehen oder im medizinischen?
Die Kodierrichtlinie 1518 ist da leider auch keine Hilfe.
Liebe Grüße!