Hallo,
wir haben da mal eine Frage.
Wir haben eine Patientin aus dem Geburtshaus mit Neugeborenen 2 Stunden nach der Geburt übernommen. Bei der Patientin kam es im Geburtshaus zu einer Plazentaretention, so dass die Aufnahme bei uns indiziert war.
Wer kann nun die Geburt abrechnen? Ist das Geburtshaus dazu berechtigt oder können wir die Geburt aufgrund der bei uns geborenen Plazenta abrechnen? Wird das Kind als Geburt in unserem Haus aufgenommen?
abgeschlossene Geburt?
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fiona -
4. Juni 2010 um 08:51 -
Erledigt
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Guten Morgen,
juristisch endet die Geburt mit der \"Scheidung vom Muttlerleib\", also dem ersten Atemzug oder Lebenszeichen des Neugeborenen.
Medizinisch endet die Geburt mit der Nachgeburt.Je nach Sichtweise (Zahlungspflicht) wird nach meinen Informationen medizinisch oder juristisch argumentiert.
In Ihrem Beispiel wäre es sogar denkbar, dass beide die Geburt als Prozedur abrechnen, da es für das KH keine andere Möglichkeit gibt, die Geburt der Plazenta zu kodieren (evtl. als Geburtsüberwachung nnbez). Es handelt sich ja nicht um eine abgebrochene Prozedur (das wäre im Geburtshaus der Fall).
Den Säugling würde ich als Z38.1 kodieren.Vorschlag für die Mutter:
HD O73.0
ND Z37.0!
5-756.0
9-268Bin aber auf andere Vorschläge gespannt.
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Hallo Fiona,
die Entbindung ist erst mit der Geburt der Plazenta beendet. Also z. B.: O72.0 + O09.- + Z37.0
Das Kind würde ich mit Z38.1 aufnehmen.Das Geburtshaus kann die Leistungen bis zur \"Verlegung\" abrechnen.
Sie sollten nur klären, wer die Geburtsanzeige durchführt.
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Schönen guten Tag Hugo,
Das Thema hatten wir schon öfter, scheint aber so richtig noch nicht abgeschlossen:
Z. B.
http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/userac…st&postid=47456
http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/userac…st&postid=55870
http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/userac…st&postid=28855Bezüglich des Kindes sehe ich die Geburt als abgeschlossen an, sobald die Nabelschnur durchtrennt ist und das Kind Lebenszeichen zeigt.
Bezüglich der Mutter ist ein Kode aus O72.0, O72.2 bei Blutung oder O73 ohne Blutung als Hauptdiagnose zu verwenden.
Außerdem bin ich persönlich der Meinung, dass als Aufnahmegrund nicht 05 Geburt sondern 01 Notfall zu verwenden ist, weil die Mutter das Krankenhaus nicht wegen der Geburt zur Entbindungspflege (nach RVO) sondern wegen eines Krankhaften Zustandes (SGB V) aufgesucht hat.
Das Kind ist - wenn die Nabelschnur bereits duchtrennt war und das Kind als lebendes Individuum ins Krankenhaus kam - wenn überhaupt, dann mit Z38.1 zu verschlüsseln.
PS.: OPS 9-268 würde ich nicht verwenden! Die Geburt wurde weder überwacht noch geleitet. Es wurde lediglich die Plazentalösung durchgeführt. Auch wenn das noch medizinisch zum Geburtsverogang gehört, sehe ich hier keine Begründung, damit den gesamten Geburtsvorgang als durchgeführt zu verschlüsseln.
Ich wünsche noch einen schönen Tag,
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
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Hallo,
ich hänge mal folgende Konstellation mit an.:
Entbindungskodierung von Mutter und Kind (Entbindung vor Aufnahme)Das Kind wird um 4:05 Uhr
Zuhause in der 41+1 SSW mit Hilfe der Feuerwehr geboren.
Anschließend bringt die Feuerwehr Mutter und Kind postwendend
ins Krankenhaus. Ankunft im Krankenhaus um 4:26
Uhr. Die Plazenta wird um 4:27 Uhr im Krankenhaus geboren und anschließend
ein Labienriss versorgt.Grundlage meiner Kodierung ist die DKR 1518a.
Vorschlag meiner Kodierung der Mutter:
ICD:
O71.8 + O09.7! + Z37.0!
O48
Z39.0OPS:
926.1 Überwachung einer Risikogeburt, obwohl das Kind außerhalb
des KH geborgen ist à passt das?5-758.3
Vorschlag meiner Kodierung des Kindes:ICD:
Z38.1
OPS:
9-262.0Widerspricht sich die Kodierung in der Frage, dass bei der Mutter
die Geburt im Krankenhaus abgerechnet wird, jedoch beim Kind die Geburt außerhalb
des Krankenhauses stattgefunden hat?
Gruss
PsychOPS -
Hallo,
medizinisch endet für die Mutter die Geburt mit dem Ausstoßen der Plazenta.
medizinisch endet für das Kind die Geburt mit der Abnabelung.Also sind unterschiedliche Kodierungen möglich (sieht übrigens der MDK anders).
Eine normale Geburt sieht wohl anders aus als Ihr Fall; von daher dürfte von einer Risikogeburt ausgegangen werden.
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Hallo
Außerdem bin ich persönlich der Meinung, dass als Aufnahmegrund nicht 05 Geburt sondern 01 Notfall zu verwenden ist, weil die Mutter das Krankenhaus nicht wegen der Geburt zur Entbindungspflege (nach RVO) sondern wegen eines Krankhaften Zustandes (SGB V) aufgesucht hat.
oh oh, das gibt aber böse Diskussion um die Zuzahlung (aus Sicht der Schwangeren auch verständlich, wäre Sie gleich in das "teure" Krankenhaus gegangen hätte sie nichts zuzahlen müssen, jetzt wird sie trotz Wahl des vermeintlich günstigeren Geburtshauses mit Zuzahlung bestraft), wobei ich dem Aufnahmegrund 01 zustimmeDas Kind ist - wenn die Nabelschnur bereits duchtrennt war und das Kind als lebendes Individuum ins Krankenhaus kam - wenn überhaupt, dann mit Z38.1 zu verschlüsseln.
Sie sagen es, wenn überhaupt. Musste das Kind überhaupt stationär versorgt werden, wo es doch ursprünglich geplant nach der Geburt mit Mami zusammen nach Hause sollte? Als Begleitperson - kein Thema. Und: bekommen Sie im KIS überhaupt einen Fall mit 0601 erstellt, wenn die Mutter nicht mit Aufnahmegrund 05 gemeldet wurde?
Gruß
zakspeed