Abgebrochene Hausgeburt

  • Hallo DRG-Forum,

    immer wieder beschäftigt mich die Frage, wie am besten mit einer abgebrochenen Hausgeburt bzw. dem "im Badezimmer geborenen Säugling" umzugehen sei. Es entstehen hierbei unzählige Probleme (Kodierung, Standesamt, Entgelt für betreuende Hebamme, usw.). Wer hat eine erprobt Vorgehensweise parat?

    MfG,
    M. Wagner

  • Schönen guten Tag Herr Wagner!

    Zwei meiner Kinder sind im Badezimmer und eines im Wintergarten geboren worden, ich sehe da keine Probleme mit der Verschlüsselung.
    ;) :baby:
    Spass beiseite: Die DKR 1518a regelt die Entbindung vor der Aufnahme für die Mutter. Danach ist entweder die zur Aufnahme führende Komplikation mit einem Code aus Z39,-, bzw. wenn keine Komplikation bei der Mutter vorlag die Z39,- als HD zu kodieren.

    Für das Kind kann Z38.1 und ein OPS aus 9-262 verschlüsselt werden.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Noch einmal schönen guten Tag!

    ...da waren ja noch mehr Fragen:

    Es ist das Standesamt des Geburtortes maßgeblich. Manchmal kann es natürlich Probleme geben, wenn das Kind im NAW oder sonst einem Fahrzeug zwischen zwei Gemeinden geboren wurde. Dann muss sich der Notarzt oder die Hebamme oder die Eltern halt festlegen.

    Die Hebamme, die ja normalerweise auch bei einer Hausgeburt dabei ist, füllt einen Zettel aus, eine Geburtsbescheinigung. Bei Geburt im Rettungswagen müsste das eigentlich der Notarzt machen.

    Bei Krankenhausgeburten füllt die Verwaltung einen weitern Zettel aus, eine Geburtsanzeige, oder meldet das Kind direkt beim Standesamt an. Wozu so eine Geburtsanzeige gut ist, weiß ich auch nicht, denn ich habe meine Kinder ja auch ohne diese Geburtanzeige lediglich mit der Geburtsbescheinigung der Hebamme problemlos beim Standesamt angemeldet.

    Die ambulante Hebamme rechnet meines Wissens direkt mit der Krankenkasse ab. Auch wenn die Geburt dann im Krankenhaus stattfindet, hat sie ja vorher Leistungen erbracht. Praktisch ist es für disen Fall, wenn die gleiche Hebamme dort auch als Beleghebamme tätig sein und die Geburt weiter betreuen kann.

    Schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Mein Problem ist aber noch nicht ganz gelöst. Ein konkreter Fall:
    Frau M. bekommt ihr Kind zu Hause, dann schnell in die Klinik, dort wird die Plazenta geboren und der DR III versorgt, ausserdem die Anämie behandelt und die Mutter bei Stillschwierigkeiten beraten. Das Kind hat eine Hyperbilirubinämie und muss behandelt werden. Gilt nun Geburts-DRG O60 oder eben die Z-DRG? Wann gilt eine Geburt als Klinik-Geburt, obwohl das Kind ausserhalb geboren wurde? Was passiert mit dem Kind?

  • Hallo Forum, Hallo Herr Wagner !


    Zitat


    DKR 1518a

    Wenn eine Patientin vor der Aufnahme in das Krankenhaus ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird der passende Kode aus Kategorie
    Z39.- Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter

    zugeordnet.

    Dies ist m.E. noch zweideutig: "... ein Kind entbunden ..." kann sich zum Einen auf den Geburtszeitpunkt des Kindes beziehen. Zum anderen aber auch auf die gesamte Geburt im medizinischen Sinne und diese endet definitionsgemäß erst mit Geburt der Plazenta ! (ggf. sogar erst nach Abschluß einer "postplazentaren Überwachungsphase" von einigen Stunden unmittelbar pp)

    In der DKR 1518a heißt es dann aber gottseidank weiter:

    Zitat


    Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.- ist als Nebendiagnose
    [...]

    In Ihrem Fall wäre der DR III als Komplikation zu betrachten. Also:

    HD O70.2 Z37.0!
    ND Z39.0

    Prozeduren
    9-261 , da Geburt der Plazenta bei Ihnen im Hause stattfand, Risiko, da als Hausgeburt begonnen ...

    5-758.5 (Naht des DR III )

    Für die Anämie ggf. noch O99.8 mit D62. Besser ist es allerdings -falls eine postpartale Blutung vorlag - , die Ursache der Anämie zu kodieren, also einen Kode aus O72.-. Man könnte z.B. bei dem von Ihnen geschilderten Fall vermuten, daß es zu einer verzögerten Plazentalösung kam dann käme stattdessen die O72.0 als Ursache der Anämie in Frage.

    falls EK-Gabe 8-800.2 oder 8-800.3

    MfG

    M. Ziebart

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ziebart:

    Dies ist m.E. noch zweideutig: "... ein Kind entbunden ..." kann sich zum Einen auf den Geburtszeitpunkt des Kindes beziehen. Zum anderen aber auch auf die gesamte Geburt im medizinischen Sinne und diese endet definitionsgemäß erst mit Geburt der Plazenta ! (ggf. sogar erst nach Abschluß einer "postplazentaren Überwachungsphase" von einigen Stunden unmittelbar pp)

    ...
    HD O70.2 Z37.0!


    Hallo,

    Im juristischen Sinn(und in der Sprache der Juristen!) versteht man unter Entbindung:

    Ausstoßung des Schwangerschaftsprodukts (nur der Frucht = Geburtsobjekt) aus dem Mutterleib.


    HD O70.2

    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo Forum, Hallo Herr Rembs !


    Zitat


    Im juristischen Sinn(und in der Sprache der Juristen!) versteht man unter Entbindung:
    Ausstoßung des Schwangerschaftsprodukts (nur der Frucht = Geburtsobjekt) aus dem Mutterleib.
    [...]

    ... da bin ich ja froh, daß in unserem Hause die Entbindungen (noch) von Ärzten geleitet werden ....

    Spaß beiseite ...

    Ich sagte ja bereits, daß m.E. hier die DKR 1518a durchaus zweideutig auslegbar ist. Mir ist bewußt, daß Sie häufig in Ihrem Sinne interpretiert wird, also strikt der Zeitpunkt der Geburt des Kindes und nicht der Zeitraum der gesamten Geburt (EP/AP/Plazenta) gemeint ist.

    Meine Argumentation ist jedoch eine medizinische ... Gerade in dem Beispielfall (Geburt des Kindes zu Hause, Geburt der Plazenta und komplette Postpartale Versorgung von Mutter und Kind in der Klinik) ist es m.E. legitim, zu behaupten, daß ein nicht unerheblicher Teil der Geburt und des damit verbundenen Aufwandes im Krankenhaus erfolgte. Deshalb mein Kodiervorschlag.

    Im übrigen würde ein Weglassen der Z37.0! in diesem Falle zu derselben DRG führen ... Dieser Kode wurde von mir auch eher automatisch eingetippt. Ich kodiere tgl. ca. 8-10 Krankenhausgeburten, da kommt ein Kode aus Z37.- fast schon aus dem Stammhirn ohne von höherer Stelle nochmal nachgefragt zu werden ...

    Die von Ihnen vorgeschlagene Z38.1 gehört übrigens ohne Ausrufezeichen, da kein Sekundärkode zum Kind und wird nicht bei der Mutter kodiert.

    MfG

    Martin Ziebart

    P.S.:

    Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens auch einmal zu überlegen, wie Sie die Geburt von Zwillingen (einen außerhalb, beispielsweise im NAW und eine in der Klinik) kodieren würden ... :) ?