Änderung der Kodierung verfristet

  • Hallo zusammen.

    Folgende Konstellation: Fall seit über 5 Mon. bei MDK, Ergebnis liegt noch nicht vor. Bei Überprüfung der Kodierung hat das Krankenhaus einen Fehler zum eigenen Nachteil entdeckt. Die Änderung der Rechnung wird von der Kasse mit Verweis auf die PrüfvV abgelehnt. Die Frage an den MDK war die VWD, nicht die Kodierung.

    Was wäre wenn das KH jetzt die Rechnung komplett storniert - d.h. mit Gutschrift an die Kasse, richtig auf Null setzt - und dann später eine komplett neue Rechnung mit korrekter Kodierung erstellt? Wird die PrüfvV-Frist mit einer solchen neuen Rechnung zurückgesetzt?

    Für die Argumente Pro und Contra wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
    C-3PO

  • Hallo C-3PO,

    wichtig ist hier der Prüfauftrag des MDK, wenn es um die Verweildauer geht und Sie nun einen Kodierfehler bemerken, könnte man argumentieren, dass es sich insoweit eben um eine Korrektur außerhalb des geprüften Rechnungsteils handelt, weshalb insoweit nicht die Frist der PrüfvV sondern die Vorgaben des BSG zur nachträglichen Rechnungskorrektur gelten (vgl. insoweit auch die Auslegungshinweise der DKG zur alten PrüfvV, S. 22 unten). Die KK wird natürlich argumentieren, dass dies eine Umgehung der PrüfvV-Vorgaben darstellt, weshalb Sie derartige Fälle letztlich wahrscheinlich gerichtlich klären lassen müssen (und hier ja wahrscheinlich an 2 Fronten kämpfen müssen: primäre FB und Nachkodierung). Insoweit sollte dann zuvor in jedem Fall die Kodierkorrektur in irgendeiner Form (Stornierung oder Nachmeldung) schriftlich erfolgt sein.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo C-3PO,
    nach Auskunft unserer Rechtsanwältin darf man innerhalb der Vorgaben zur nachträglichen Rechnungskorrektur die Rechnung korrigieren, wenn der Grund der Korrektur nicht der Prüf-Grund war. Also hier: Anfrage VWD, Korrektur Kodierung - kein Problem.

    Gruß vom
    DRG-Schlumpf

  • Nach den Definitionen des BSG liegen hier doch anscheinend zwei völlig verschiedene Prüfregime mit unterschiedlichen Fristen zugrunde: Einmal die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit ( VWD) und zum anderen die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit ( Kodierung).
    Steht die PrüfvV über der BSG- Rechtsprechung??

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Vielen Dank, Herr Berbuir und DRG-Schlumpf für Ihre Einschätzung!

    @ Herrn Breitmeier - vielen Dank für diesen Tipp, ich habe diese Argumentation im Moment der Verzweifelung in der Tat überlegt. Aber "es würde gegen meine Programmierung verstoßen" ( © ). :)
    Ich werde also mit nachträglicher Rechnungskorrektur versuchen.