Hallo an alle,
in der PEPP Vereinbarung von 2015 wurde zwischen DKG und GKV festgelegt, dass die Abrechnung des Entlassungstages "...lediglich eine neue Form der Verrechnung der Behandlungskosten auf die Behandlungstage..." sei und damit "...keine Änderungen der inhaltlichen oder medizinischen Anforderungen an den Entlassungstag verbunden..." seien.
Die DKG wird das Thema nochmal mit dem GKV klären. In diesem Zusammenhang wäre es interessant in welchen Regionen bzw. Bundesländern der MDK noch mit der Begründung "Kein vollwertige/vollständiger Behandlungstag" die Entlassungstage streicht.
In Rheinland-Pfalz wird der E-Tag fast regelhaft gestrichen, wenn die Entlassung vormittags erfolgte.
Danke, helmutwg