Hallo zusammen,
bei uns steht eine MDK-Einzelfallprüfung vor Ort an. Es wird ein Fall aus Anfang des Jahres angemeldet, dabei wird in der Fragestellung u.a. auf den Voraufenthalt aus dem Ende des Vorjahres verwiesen (Zitat aus dem berühmten BSG-Urteil, Vorwurf eines Fallsplittings) und zusätzlich die Akte zum Voraufenthalt angefordert, für den es keine Ankündigung der Prüfung gab.
Was würden Sie tun?
- Beide Akten vorlegen?
- Akte aus Voraufenthalt nicht vorlegen, da keine Prüfung angekündigt und außerdem FZF über den Jahreswechsel nicht möglich ist?
Danke im Voraus!