Guten Tag an das Forum,
mich treibt eine Frage bezüglich der Materialkostenberücksichtigung umher. Bei uns soll eine Patientin nach 2-maliger Hernien-OP aufgrund von bekannter Wundheilungsstörungen mit einem Bio-Netz versorgt werden. Diese Netz ist um Längen teuer als ein normal verwendetes (Mehrkosten von ca1500,00€). Eine Anfrage zur zusätzlichen Kostenübernahme dieser Materialkosten wurden seitens der Krankenkasse abschlägig beschieden, hier Hinweis auf Mischkalkulation einer DRG und deren Pauschalcharakter.
Sind solche Fälle bzw. solche Aussagen korrekt und gibt es eine Möglichkeit diese Mehrkosten weiter zu berechnen?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di
Nachtrag: das Material hat weder ZE- noch NuB-Relevanz