• Hallo,

    bei den 301-Meldungen nach Aufnahme müssen ja außer den Diagnosen auch noch Aufnahmegrund und Aufnahmeart festgelegt werden. Welche Konsequenzen für den weiteren Ablauf haben die Angaben in diesen Feldern: Aufnahmeart (betrifft die Innere) 01-Normalfall, 05-Hinweise auf Suicid, 07-Notfall ? Muss jeder SV mit Aufnahmeart 05 gekennzeichet sein? Ist das nicht bereits eine schweigepflicht-relevante Angabe, die eigentlich nur dem Medizinischen Dienst mitgeteilt werden darf? Welche Konsequenzen hat die Angabe ggf. für den Patienten?! :angry:
    Was ist ein Notfall - Nur Pat. die ohne Einweisung kommen, oder auch Pat., die z.B. mit akutem Herzinfarkt mit Einweisung kommen?
    Wie wird das bei den Forums-Spezialisten gehandhabt?

    Viele Grüße

    MR 8)

    M.Rost

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich gebe bei uns folgende Devise aus: Mit 01-Normalfall sind nur die wirklich elektiven Patienten zu verschlüsseln, d. h. Patienten, bei denen die stationäre Aufnahme zuvor terminlich vereinbart wurde, unabhängig vom Vorliegen einer Einweisung o.ä. Alle anderen sind als Notfall (07) oder ggf. mit einer anderen zutreffenden Nr. zu verschlüsseln. (Die Schlüssel 02 bis 06 sind denke ich eher für Statistiken der KK interessant bzw. für die Frage nach möglichem Fremdverschulden. Der gesetzlichen Pflicht kommt man m. E. auch mit dem Schlüssel 07 als Oberbegriff nach.)

    Der Grund für diese relativ enge Auslegung des Normalfalls liegt unter anderem darin, dass die Krankenkassen offensichtlich bei dem Schlüssel 01-Normalfall eher überprüfen, ob eine Leistung am Aufnahmetag durchgeführt wurde. Ich bekomme jedenfalls Briefe von KK, wo beispielsweise bei einem Patienten, der Nachmittags wegen akuter Bauchschmerzen gekommen ist und bei dem (erst) am Folgetag eine Gastro durchgeführt wurde, der "präoperative" Tag gekürzt werden soll. In der Regel wurden diese Patienten (fälschlich, wie ich meine) mit dem Aufnahmegrund 01-Normalfall verschlüsselt. (Selbstverständlich werden diese Patienten aufgrund der Symptomatik aufgenommen und bis zur Durchführung invasiver Maßnahmen auch (symtomatisch) behandelt, nur bekommt die KK mangels OPS davon nichts mit)

    Ich muß allerdings zugeben, dass mir bisher keine offizielle Definition der § 301-Schlüssel bekannt ist. Vielleicht kann sich ja der "Kassenfürst" dazu äußern.

    Noch ein Wort zum Datenschutz: Auch ich bin der Meinung, dass eigentlich Dinge wie Suizidversuch und vieles mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der § 301 SGB V hebelt dies allerdings aus, denn spätestens mit den Entlassungsdaten kann durch die verschlüsselten Diagnosen auf den Suizidversuch geschlossen werden.

    Klären ließe sich diese Problematik vermutlich nur, wenn ein betroffener Patient Verfassungsbeschwerde einlegen würde, mit dem Ziel, festzustellen ob die privatsphäre des Patienten und damit die ärztliche Schweigepflicht oder der Informationsbedarf der KK das höherwertige Recht darstellt.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    wir kodieren die Aufnahmeart wie folgt:
    01-Normalfall: alle Patienten, die entweder eine Einweisung/ Überweisung von einem niedergelassenen Kollegen haben oder geplant aus einem anderen Krankenhaus verlegt werden.

    07-Notfall: alle diejenigen, die ohne Einweisung/ Überweisung/ Verlegung aus anderem Haus kommen und für die die Aufnahmearten
    02- Arbeitsunfall / Wegeunfall /Berufskrankheit (§11 Abs. 4 SGB V),
    03- Verkehrsunfall / Sportunfall /Sonstiger Unfall
    04- Hinweis auf Einwirkung von äußerer Gewalt
    06- Kriegsbeschädigten-Leiden / BVG-Leiden
    nicht zutreffen.
    Bei der Unterscheidung Normalfall / Notfall spielt die medizinische Dringlichkeit der Behandlung meines Erachtens keine Rolle. Nachfragen seitens der Krankenkassen bezüglich der präoperativen Verweildauer, die sich mehr oder weniger offensichtlich auf die Aufnahmeart beziehen, sind mir bei uns nicht bekannt.
    Die Aufnahmeart 05-Hinweis Selbstmord wird bei uns nicht kodiert. Ist dies überhaupt ein offizieller Aufnahmegrund? Im Schlüsselverzeichnis Anlage 2 §301-Vereinbarung, 2. Nachtrag vom 21.5.2002 ist 05 nicht belegt ("frei").

    Viele Grüße

    Siegfried Stephan

  • Zitat


    Original von Stephan:
    ...Die Aufnahmeart 05-Hinweis Selbstmord wird bei uns nicht kodiert. Ist dies überhaupt ein offizieller Aufnahmegrund? Im Schlüsselverzeichnis Anlage 2 §301-Vereinbarung, 2. Nachtrag vom 21.5.2002 ist 05 nicht belegt ("frei")....

    Hallo Herr Stephan,
    auch im letzten veröffentlichten Nachtrag (V301-F4N4S3_2003-03-24.pdf) ist im "Aufnahmegrund (Stelle 3 und 4)" die "05" mit "frei" bezeichnet. Diese Änderung ist wohl auf den Datenschutz zurückzuführen; früher (bis Ende 2000?) gab es mal die "05".
    Wir bieten diesen Schlüssel in unserer Software seit der Änderung nicht mehr an.

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Noch einmal schönen guten Tag!

    Natürlich habe ich erwartet, dass an anderen Kliniken die Schlüssel anders interpretiert werden. Ich weiß auch, dass es nichts nützt, im deutschen Gesundheitswesen die Sinnfrage zu stellen. Aber wenn die Schlüsselung von jedem anders gehandhabt wird (und ich denke, zu diesem Punkt gibt es sehr viele unterschiedliche Ansichten), dann haben diese Schlüssel keinen Wert. Weder übermitteln Sie die Information, für die Sie gedacht waren, noch sind sie irgenwie weiterverwertbar, z. B. statistisch, da das Bild durch die unterschiedliche Interpretation verfälscht wird.

    Also weg damit! :besen:

    Mehr Schlüssel, mehr Regeln und mehr Formulare führen nur zu mehr Ablehnung bei den Ärzten. Dann wird eben nach gutdünken verschlüsselt oder ausgefüllt und die Aussagekraft ist gleich Null. Bestes Beispiel ist die Qualitätssicherung: Umfangreiche Formulare, die nur ausgefüllt werden, weil sie ausgefüllt werden müssen. Inhaltlich überprüft die wohl kaum jemand und so kommen bei der statistischen Auswertung fragwürdige Ergebnisse heraus.

    Trotzdem schönen Tag noch,

    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    auch ich bin von den QS-Bögen genervt, v.a. weil Sie eben nicht inhaltlich geprüft werden und die erhobenen Daten sowieso nur in Datenfriedhöfen landen...

    Aber die Software kostet mit Einführung ordentlich und auch die vernichtete Arbeitszeit geht gut ins Geld, ein echter Schildbürgerstreich der auf keinen Fall Qualität sichert... (schon das Wort Qualitätssicherung löst bei mir höchsten Argwohn hervor...)

    Übrigens war ich schon einmal bei einer Din-Iso 900X Zertifizierung dabei, auch das ist reine Augenwischerei, die meiner Meinung nur einen Zweck hat, die QS-Berastungsfirmen reich zu machen....

    Denn Qualität fängt beim Mitdenken des Mitarbeiters an und das erreicht man nicht durch Qualitätshandbücher oder QS-Beauftragte...

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin


  • Das sehe ich teilweise anders:
    Zunächst gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen QS (externe Vorgaben, hier teile ich Ihr Urteil) und Qualitätsmanagement (internes System nach Ihrer Wahl).
    Sie können ein QM-System auch ohne externe Beratung aufbauen (allerdings in der Regel mit deutlich mehr Aufwand) und sich anschließend zertifizieren lassen.

    Dass Kompetenz und Engagement der Mitarbeiter entscheidend sind, ist völlig richtig. Allerdings haben die wenigsten Unternehmen (und auch Krankenhäuser) nur kompetente und engagierte Mitarbeiter. Also müssen Sie einen Weg finden, wie Sie auch die weniger „mitdenkenden“ Mitarbeiter einbinden können, z.B. indem Sie ihnen zeigen, dass QM auch heißt, Verbesserungen im kleinen, also direkt an ihrem Arbeitsplatz erreichen zu können (Empfehlung: kleine, überschaubare Projekte für den Einstieg).

    Ein QM-System erschöpft sich ja glücklicherweise nicht in der Dokumentation oder den Beauftragten. Wenn dem so ist, haben Sie nur viel Arbeit für den Aktenschrank geleistet.

    Essentiell sind zwei Dinge:
    Erstens muss die Klinikleitung hinter dem QM-Gedanken stehen.
    Zweitens muss das System gelebt werden, d.h. jeder Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, Missstände, Reibungspunkte etc. aufzuzeigen und mit kompetenter Unterstützung (Moderation von Projektgruppen...) aktiv auf eine Verbesserung hinarbeiten zu können. Natürlich geht das nur, wenn die Mitarbeiter diesbezüglich auch ernst genommen werden.
    Im übrigen sind auch mitdenkende Mitarbeiter dankbar für Dinge wie klar geregelte Abläufe, Rechtssicherheit... (Dokumentation ist nun einmal unumgänglich).
    MfG
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Forum,

    wie schon an anderer Stelle erwähnt, war ich zwei tage nicht da, deshalb meine leicht verspätete Antwort:

    Die Daten nach § 301 SGB V sind datenschutzrechtlich meiner Ansicht nach nicht in Frage zu stellen. (Lasst uns doch wenigstens die paar Daten, die uns der Gesetzgeber noch zugesteht ;) ;) )

    Ich halte es mit der Interpretation mit Herrn Stephan, der den Punkt trifft. Und ich hoffe, für viele andere Kostenträger zu sprechen, wenn ich behaupte, dass bei einer solchen Auslegung auch die Nachfragen seltener werden.

    Eine exakte Definition habe ich auch nicht, aber Normalfälle sind in meinen Augen alle, die mit ärztlicher Einweisung oder als Verlegung aus anderem KH kommen, da somit die gesetzliche Prüfung, ob andere Behandlungsformen ausreichend sind (§ 39 SGB V) erfüllt wurde, so wie es NORMALerweise sein soll.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von ToDo:
    (Lasst uns doch wenigstens die paar Daten, die uns der Gesetzgeber noch zugesteht ;) ;) )


    "paar Daten" ist gut :no:
    Außerdem nützen die Ihnen auch nichts, wenn bei der Erhebung der Daten jeder die Schlüssel unterschiedlich interpretiert.

    Zitat


    Original von ToDo:
    Eine exakte Definition habe ich auch nicht, aber Normalfälle sind in meinen Augen alle, die mit ärztlicher Einweisung oder als Verlegung aus anderem KH kommen, da somit die gesetzliche Prüfung, ob andere Behandlungsformen ausreichend sind (§ 39 SGB V) erfüllt wurde, so wie es NORMALerweise sein soll.


    Auch bei vorliegen einer Einweisung hat der Krankenhausarzt nach § 39 SGB V die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zu überprüfen. Die Einweisung sagt zunächst einmal nichts anderes aus, als dass auch ein anderer Arzt die Krankenhausbehandlung für notwendig erachtet.

    Warum sollte ein Patient mit Schenkelhalsfraktur, bei dem zufällig der Notarzt da war und eine Einweisung geschrieben hat, anders verschlüsselt werden, als der Patient ebenfalls mit Schenkelhalsfraktur, bei dem nur der Rettungsdienst ohne Arzt vor Ort war? Beide kommen ungeplant ins Krankenhaus, müssen dort mehr oder weniger akut behandelt werden und sind daher Notfälle.

    Dummerweise würde bei der von mir bevorzugten Verschlüsselung die Statistik dann nicht mehr ausweisen, dass der größte Teil der Krankenhausbehandlung doch Normalfälle und daher planbar sind, wie dies Kassen und Gesundheitsökonomen gerne postulieren.

    Schönen Tag noch,



    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises