Hallo,
bei den 301-Meldungen nach Aufnahme müssen ja außer den Diagnosen auch noch Aufnahmegrund und Aufnahmeart festgelegt werden. Welche Konsequenzen für den weiteren Ablauf haben die Angaben in diesen Feldern: Aufnahmeart (betrifft die Innere) 01-Normalfall, 05-Hinweise auf Suicid, 07-Notfall ? Muss jeder SV mit Aufnahmeart 05 gekennzeichet sein? Ist das nicht bereits eine schweigepflicht-relevante Angabe, die eigentlich nur dem Medizinischen Dienst mitgeteilt werden darf? Welche Konsequenzen hat die Angabe ggf. für den Patienten?! :angry:
Was ist ein Notfall - Nur Pat. die ohne Einweisung kommen, oder auch Pat., die z.B. mit akutem Herzinfarkt mit Einweisung kommen?
Wie wird das bei den Forums-Spezialisten gehandhabt?
Viele Grüße
MR