Liebes Forum,
kann jemand mein Verständnis von Fallzählungen bei Verlegungen überprüfen?
1. Beispiel: Ein Pat. kommt mit einer kardialen Erkrankung in die Innere, erleidet während des stationären Aufenthalts eine Fraktur, die in der Chirurgie behandelt wird. Anschließend Rückverlegung in die Innere zur Weiterbehandlung der kardialen Erkrankung.
Nach meinem Verständnis werden 2 DRGs abgerechnet, also 2 Fälle mit 2 unterschiedlichen Hauptdiagnosen.
2. Beispiel: Behandlung zunächst wie im ersten Beispiel, Rückverlegung in die Innere jedoch nicht mehr wegen der kardialen Erkrankung, sondern wegen einer Pneumonie.
Jetzt müssten es 3 DRGs (3 unterschiedliche Hauptdiagnosen) und damit 3 Fälle sein - oder ?
3. Beispiel: Aufnahme in der Psychiatrie wegen Depression, dann wegen Fraktur Verlegung in die Chirurgie, anschließend wieder Behandlung in der Psychiatrie:
2 Fälle, 2 unterschiedliche Hauptdiagnosen: 1 DRG-Fall und 1 Fall nach BPflV ?
4. Beispiel: Aufnahme in der Inneren wegen einer kardialen Erkrankung, Verlegung in die Psychiatrie, dann Rückverlegung in die Innere, und zwar erneut wegen der kardialen Symptomatik:
Gleiches Ergebnis wie unter Nr. 3
5. Beispiel: Behandlung wie im vierten Beispiel, Rückverlegung in die Innere jedoch nicht mehr wegen der kardialen Erkrankung, sondern wegen einer Pneumonie:
3 Fälle mit 3 unterschiedlichen Hauptdiagnosen: 2 DRG-Fälle und 1 Fall nach BPflV.
Vielen Dank für alle Tipps, Hinweise, Mühen und Korrekturen.
Elrip