Werte Gemeinde,
folgende interessante Konstellation möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Ein Privatpatient mit Beihilfeberechtigung wurde stationär behandelt. Die beiden Rechnungen über den einen Aufenthalt wurden von der PKV und der Beihilfe-KV geprüft. "Natürlich" bestanden Einwände gegen die von uns gestellte Kodierung. Nur hätte die PKV jetzt eine andere Kodierung als die Beihilfe. Wir haben drei verschiedene HDs zur Auswahl und auch bei den NDs ergeben sich Abweichungen. Soviel zum Beispiel Komplexität des Systems. Es ist irgendwie schlecht möglich für den einen Rechnungsempfänger eine andere Kodierung vorzunehmen als für den anderen Rechnungsempfänger.