Moin,
wobei sich mir gerade die Frage stellt, ob sie nur deshalb keine Pflegestufe bei der Pflegekasse hat, weil eine gleichwertige vorrangige Leistung eines anderen Trägers vorliegt?
Und: wieso soll die Krankenkasse ein ZE für eine Tatsache zahlen (nämlich die Pflegebedürftigkeit), wenn hier eindeutig die Ursache in einem Arbeitsunfall zu finden ist?! Hier müsste man das ZE ggf. der BG in Rechnung stellen.
Ist die KK denn überhaupt Kostenträger der Behandlung? Auch hier könnte ja die BG zuständig sein?!
Gruß
zakspeed