Guten Tag,
habe mal eine Frage zur Fahrtkostenabrechnung. Eine grosse Kasse verweigert mal wieder die Kosten der Verlegungsfahrt in das nächste Krankenhaus mit freien Intensivbetten. In unserem Haus waren keine Kapazitäten mehr vorhanden. In der Aufnahmesituation in der ZNA zeigte sich die Intensivpflichtigkeit des Patienten. Die Kasse begründet nun ihr Vorgehen mit dem Passus:" ...dadurch sollen Fälle ausgeschlossen werden, aus denen Verlegungsfahrten aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen veranlasst werden" (vgl.BT-Ds.15/1170, S72. und BT-Ds. 15/1525, S95).
Kann diese Situation nun uns zur Last gelegt werden? Bleiben wir auf den Kosten sitzen, wenn wir Patienten aus Kapazitätsgründen weiter verlegen müssen?
Was denken Sie? Wie gehen sie mit diesen Fällen um? Gibt es hier Urteile oder andere Argumente, um diese Fälle doch bezahlt zu bekommen?
Mit freundlchen Grüßen
Attila