Hallo zusammen,
bei folgender Kodierfrage, Fall aus dem Jahr 2018, benötige ich unfallchirurgische Unterstützung:
Ausgangslage: subkapitale Humerusschrägfraktur, die im September vergangenen Jahres osteosynthetisch mit einem proximalen Humerusnagel versorgt wurde. Dieser Humerusnagel ist nun kranial ausgewandert und überragt die Kopfsilhouette um gut 1 cm. Die ursprüngliche Fraktur weist eine ordentliche Kallusbildung auf. Von Seiten des zweidimensionalen Röntgenbildes ist jedoch nicht zu beurteilen, ob eine geschlossene Schaftröhre sich wieder rekonstruiert hat.
OP:
Der deutlich über die Humeruskopfkalotte hinaus ragenden Nagel ist ohne weiteres zu erreichen. Dann zunächst Entfernen der drei proximalen Verriegelungsschrauben. Dann lässt sich der Nagel ohne jeglichen Widerstand im distalen Bereich in toto entfernen. Es zeigt sich jedoch, dass im metadiaphysären Bereich, wie bereits computertomographisch vermutet, noch eine Pseudarthrose vorherrscht. Deshalb Wechsel des Nagels in einen 150 mm Stryker-Nagel, der wesentlich weiter in den Humeruskopf eingebracht und so positioniert wird, dass die proximalen Verriegelungsschrauben im Kopfhalsübergang zu liegen kommen.
Von diesen werden drei Schraubenlängen 30 bis 38 mm Länge eingebracht und später durch Durchleuchtungskontrolle die korrekte Wahl bestätigt. Distal gelingt nur die Verriegelung zur Erhaltung einer Rotationsstabilität im sogenannten dynamischen Loch des Nagels, da im statischen Loch keine Gegencorticalis existiert. Insgesamt resultiert jedoch eine gegenüber der Vorsituation deutlich bessere Stabilisierung der Fraktur mit der Möglichkeit der zukünftigen Durchbauung. Die distalen Verriegelungsschrauben nach Primärversorgung werden bewußt belassen zur Verhütung einer Radialisschädigung bei zu starker Irritation der Weichteile.
Kodierung:
5-787.71 Entfernung von Osteosynthesematerial: Marknagel mit Gelenkkomponente: Humerus proximal
5-794.b1 Offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens: Durch Marknagel: Humerus proximal
Mit der HD M84.12 resultiert die DRG I13C
Der Kostenträger sagt: Unter dem Exklusivum zu dem Kode 5-79 findet sich der Hinweis, dass die Osteosynthese bei Pseudarthrose mit eine Kode aus 5-786 ff zu kodieren sei, hier 5-786.6.
Bei dem Kode 5-786 heißt es: Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind zur Angabe eines zusätzlich durchgeführten Osteosyntheseverfahrens zu verwenden.
Hieraus resultiert dann die I59Z.
Wie sehen Sie den Sachverhalt? Vielen Dank für unterstützende Kommentare.
Gruß
S. Stephan