Liebe Forumsmitglieder,
bei uns (Psychiatrie - PEPP) hat sich eine Frage aufgetan: Wenn ein Patient noch keinen Pflegegrad hat (oder auch einen niedrigen) und wir während des Aufenthalts eine Höherstufung (ggf. per Eileinstufung) beantragen, die dann erst nach dem Aufenthalt genehmigt wird, könnten wir dann für den Aufenthalt den höheren Grad angeben? Wie würde das praktisch erfolgen können, da der Fall ja dann schon abgerechnet ist?
Vielen Dank schon mal für Ihre Unterstützung