Liebe Foristen,
nachfolgend möchte ich aus aktuellem Anlass die Sicht eines MDK-Gutachters zum Besten geben, welche mir von ihrer Argumentationslogik her so noch nicht untergekommen ist (Ihnen vielleicht?):
Sachverhalt: 86-jähriger Pat. wird mit kardialer Dekompensation und Stauungspneumonie in einem KH der Grund- und Regelversorgung notfallmäßig aufgenommen. Med. Rekompensation erfolgreich, allerdings im Verlauf signifikanter Troponinanstieg (also NSTEMI), daher dort nach Stabilisierung am 6.-ten Tag diagnostischer Herzkatheter: Hauptstammstenose mit koronarer 3-Gefäßerkrankung. Operabel (ACBOP) ist der ältere Herr (u.a. Diabetes, Vorhofflimmern, Z.n. Apoplex, Eisenmangelanämie...) nicht, daher Verlegung am Folgetag zu uns (Zentralversorger) zur komplexen Koronarintervention (u.a. weil hier auch erweiterte Möglichkeiten der Kreislaufunterstützung und der Intensivtherapie vorhanden sind). Kathetereingriff an Hauptstamm, RIVA- und RCX-Abgängen, 3 Stents. Bei der Intervention kardiogener Schock. Schließlich hat der Pat. aber nach 4 Tagen Intensivtherapie und weiteren 7 Tagen auf Normalstation erfreulicherweise alles gut überstanden und wurde nachhause entlassen.
KK lässt den Fall (respektive: den Aufenthalt bei uns) vom MDK prüfen mit folgendem Ergebnis: "die stat. Aufnahme in der größeren Klinik bzw. die Verlegung dorthin wäre vermeidbar gewesen, da die Behandlung in dem Krankenhaus, wo sie begonnen wurde (also dem Grund- u. Regelversorger) auch hätte zu Ende gebracht werden können. Somit primäre Fehlbelegung".
Natürlich rieb ich mir die Augen, dachte, ich lese den "Postillion" und schrieb der KK, dass wir diese Sichtweise medizinisch nicht nachvollziehen können. Die Verlegung zu uns war medizinisch notwendig, und für den Pat. lebensrettend. Lapidare Antwort der KK (gestern erhalten): "nach erneuter Durchsicht durch unseren beratenden Arzt können wir Ihrem Nachverfahren nicht zustimmen".
ZACK!! Damit wurde wieder von KK/MDK ein Fall von "Fehlabrechnung" aufgedeckt. Wird Zeit, dass das MDK-Reformgesetz endlich scharf geschaltet wird! Der "strittige Betrag" ist hier übrigens - da "primäre Fehlbelegung" - 100% ("all in" sage ich jetzt mal). Darüber hinaus "können" jetzt alle Krankenhäuser - dieser Logik folgend - "alles" (bzw. sollten dies können) ... allerdings nur, bis sie evtl. tatsächlich Leistungen erbringen, welche bestimmte Strukturmerkmale erfordern. Dann gilt auch für sie "all in".
So preiswert (pardon: "wirtschaftlich und zweckmäßig") kann heute qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sein!