Hallo Forum,
Hat jemand eine Ahnung, was bei Zu- und Wegverlegung von Patienten in oder von Häusern mit unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten passiert?
Gelten hier auch die Regeln bzgl. der mittleren Verweildauer für das Aufsplitten der Erlöse?
Wie werden hier z.B. Rehaeinrichtungen und Berufsgenossenschaftliche Kliniken behendelt.Insbesondere stellt sich z.B. in der Neurologie die Frage bei Verlegung in Phase-B-Betten in Reha-Kliniken.
Im Voraus schon mal vielen Dank und ein schönes Wochenende.
S.W. :kangoo: