Hallo liebes Forum,
wir haben folgendes Problem mit dem (lieben) MD(K).
Nach Prüfung der Abrechnung bekommen wir teilweise Gutachten, die an den Haaren herbeigezogen sind. Besonders betrifft das unsere Palliativ-Komplexbehandlung.
Wir verfassen dann ein Nachverfahren und bitten um eine erneute Begutachtung durch ein anderes Begutachtungszentrum.
Es wird dann auch eine neue Begutachtung eingeleitet. Leider nicht durch ein anderes BBZ. Die Folge ist ja klar... das Begutachtungsergebnis bleibt gleich.
Jetzt meine Fragen:
1. Haben wir als KH das Recht auf die Begutachtung durch ein anderes BBZ des MD(K) zu bestehen?
2. Wenn ja, wie können wir uns gegen die "Gleichbegutachtung" wehren?
Danke schonmal