Wann ist es gerechtfertigt, "F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom" in der Entlassdiagnose zu kodieren?
Natürlich bei der Durchführung einer Raucherentwöhnung, bei dem Einsatz von Nikotinpflastern,-Kaugummi und wenn es im Therapiegespräch thematisiert wird.
Hat vielleicht noch jemand eine Info, welche Aufwendungen erforderlich sein könnten, um F17.2 als Entlassdiagnose zu bestimmen?
Vielen Dank für die Unterstützung!