Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne würde ich die folgende Frage um Ihre Meinung bitten:
Patient wird stationär behandelt. Er ist GKV (100 %) und PKV-zusatz (Chefarzt und Zimmer) versichert. Es wird im Rahmen der Behandlung ein Coronatest durchgeführt.
Der Coronatest wird über die GKV mit der DRG-Rechnung zusammen, als Zusatzentgelt abgerechnet (52,50 EUR).
Gleichzeitig erhält der Patient auch vom Chefarzt /Labor eine GOÄ-Rechnung, in der neben anderen Leistungen auch der Coronatest abgerechnet wird, mit 25 % Minderung.
Kann der Coronatest zusätzlich über GOÄ abgerechnet werden, obwohl das ZE bereits in der DRG-Rechnung enthalten ist? Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage?
Vielen Dank
Nails