Hallo zusammen,
das heute (15.4.) in den "Neuigkeiten" verlinkte Urteil des SG Braunschweig (Az. S 54 KR 733/20) enthält beunruhigende Passagen:
"Eine Prozedur kann, wie jede Diagnose, nur kodiert werden, wenn das Patientenmanagement im Sinne eines Ressourcenverbrauchs beeinflusst ist. Nach den Allgemeinen Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) liegt das bei Diagnosen explizit vor bei „erhöhtem Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand"
Da kann man anderer Meinung sein und sich fragen, wie ein SG ohne Sachkenntnis solche Urteilsbegründungen schreiben kann.
Viele Grüße - NV