Hallo Forum,
ich hätte da auch mal wieder eine Frage aus der Kategorie "Fragen aus der Welt der Erbsenzähler und Haarspalter":
Die altersabhängigen DRGs sind ja wie fast alles im System nicht so eindeutig differenziert. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
B76A = Anfälle, Alter < 3 Jahre oder mit äußerst schweren...
B76B = Anfälle, Alter > 2 Jahre ohne äußerst schwere...
Patient: Geb.-dat.: 27.02.2001, keine komplizierenden ND
Meine Interpretation nach BGB:
< 3 Jahre = vor Vollendung des dritten Lebensjahres - passt/super
> 2 Jahre = nach Vollendung des 2. Lebensjahres - passt/super
Und was ist es nun???
Falls mir einer eine gute Erklärung oder/und eine genaue Definition zur Alterszuordnung geben kann, bitte ich um Erleuchtung.
Danke,
ToDo