Hallo,
die Einweisungsdiagnose zählt zu den Pflichtangaben nach §301. Für uns erhebt sich die Frage:
Was ist die Einweisungsdiagnose bei Notfällen, bei denen es keine Einweisung gibt?
Muss nur die Einweisungsdiagnose angegeben werden, die vom einweisenden Arzt in verschlüsselter Form (ICD10) mitgeteilt wird?
Müssen alle auf dem Einweisungsschein stehenden Diagnosen mitgeteilt werden? Welche ist dann die HD, wenn sie nicht eindeutig gekennzeichnet wird?
Werden die Angaben von der Kasse mit den Angaben auf dem später ja eingehenden Einweisungsschein abgeglichen?
MR