NUB 22

  • Hallo,

    mal eine Frage zu NUB-Medikamenten. Mehrere CÄ fragen derzeit an wegen einiger neuer Medikamente in der NUB-Liste 22 mit entsprechendem positiven Status und würden gerne damit behandeln.

    Wir gehen jetzt mal von zweifelsfreier Indikationsstellung aus (kein off-label). Nun handelt es sich bei einigen MIBMABMUBs ja um neue Medikamente mit Zulassung für alte Krankheiten die ja ggf. schon seit langem mit anderen Therapeutika behandelt wurden. Da die neuen aber teils exorbitant teurer sind (Verhandlungen stehen ja auch noch aus...) - besteht da die Gefahr einer MD-Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und darf der MD dann theoritisch im Nachhinein trotz Heilerfolg (oder im schlimmsten Falle auch ohne) auf kostengünstigere Therapien verweisen? Sprich wenn ich den CÄ sage, "ja dürfen Sie nehmen weil NUB1 und Preis wird noch verhandelt" kann die Kasse/MD nachher sagen nö zu teuer, warum nicht ersteinmal günstiger versucht?

    MfG

    rokka

  • Hallo,

    bei diesen Sachen steht das Wirtschaftlichkeitsgebot gaaaanz weit oben. Und dann brauchen Sie schon sehr gute Gründe, warum Sie nicht mit dem günstigen wirtschaftlichen Medikament begonnen haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch