Hyperurikämie , Hypercholesterinämie

  • I)Hallo Forumsmitglieder ,

    Kann ich

    E79.0 Hyperurikämie ohne Zeichen von entzündlicher Arthritis oder tophischer Gicht
    E78.0 Reine Hypercholesterinämie

    als ND kodieren ,
    wenn beides unter medikamentöser Behandlung steht (Allopurinol , Sortis) , aber die Blutwerte während des stat. Aufenthalts im Normbereich sind ?

    Dankeschön !

    Mit freundlichen Grüßen
    Mario Schädlich

    :itchy:

  • Allegra Herr Schädlich,

    ja, wenn irgendein diagnostischer, therapeutischer oder sonstiger Behandlungsaufwand getrieben wird. Da der Patient die Tabletten von Ihnen bekommt und die Werte kontrolliert werden: unbedingt codieren

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Schädlich,

    prinzipiell sind Nebendiagnosen zu kodieren, wenn das Patientenmanagement in der Weise beeinflusst wird, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Sie therapieren (Tabletten), sie diagnostizieren (Normwerte festgestellt) und es ensteht Betreuungsaufwand (jemand bringt die Tabletten dem Patienten). Somit haben Sie sogar nicht nur einen, sondern alle Faktoren tangiert.

    Erklärtes Ziel einer Behandlung ist ja möglichst Normwerte zu erreichen. Der Behandlungserfolg ist selbstverständlich kein Kriterium, etwas nicht kodieren zu dürfen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    . . . und wie ist der Fall zu bewerten, wenn z.B. leicht erhöhte (oder ggf. auch erniedrigte) Blutwerte festgestellt werden, aber sich keine therapeutische Konsequenz daraus ergibt?

    Der Aspekt Diagnostik wäre ja erfüllt, aber da nicht adäquat darauf reagiert wurde, könnte man vermuten, das dies für die Behandlung des Pat. nicht weiter relevant war und somit nicht kodiert wird. Liege ich da richtig???

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Allegra

    Zitat


    irgendeiner genügt!
    --
    D. D. Selter


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    . . . ich kann mich damit nicht so recht anfreunden! Diese Aussage würde ja bedeuten (mal bewußt etwas übertrieben ausgedrückt) . . .

    - HB 6,5mmol/l (Norm 6,6 - 12) => Anämie
    - HSR 488 µmol/l (Norm 214 - 488 ) => Hyperurikämie
    - K 3,79 mmol/l (Norm 3,8 - 5,5) => Hypokaliämie
    - Fe 6,28 µmol/l (Norm 6,3 - 30,1)=> Eisenmangel

    diese Liste lässt sich noch beliebig ausdehnen, aber das sollte zur Veranschaulichung genügen. Viele dieser Diagnosen haben PCCL Relevanz und wirken somit ggf. erlösteigernd. Wenn also lediglich geringe Abweichungen vom Normbereich vorliegen und der behandelnde Arzt daraus nicht einmal eine therapeutische Konsequenz für notwendig erachtet, weiss ich nicht, ob das die Def. der ND nach DKR erfüllt!?! Das Patientenmanagement wurde durch diese "Routineblutuntersuchungen" wohl nicht in der Art und Weise beeinflusst, das dies einen Mehrerlös rechtfertigt - oder?

    Wie wird es denn in anderen Kliniken gehandhabt - wird jede Abweichung vom Normwert mit einer Diagnose untermauert, auch wenn nix weiter gemacht wurde, außer evtl. noch mal eine Nachkontrolle?!

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Sehr geehrter Herr Graf,

    ich möchte mal kurz etwas weiter ausholen und dabei auch einmal ein paar grundsätzliche Diskussionspunkte aufwerfen!

    Seit Einführung des Punkt-Abrechnungs-Systems gemäß EBM in Arztpraxen hat sich eine sowohl volks- als auch betriebswirtschaftlich erschreckende Entwicklung abgezeichnet. Es wurden und werden, zur vermeintlichen Erhöhung des Praxisumasatzes Punkte gehordet ohne an die resultierenden Folgen zu denken. Es kam und kommt weiterhin zu einer Absenkung des Punktwertes und somit zu einer Minderbewertung der Einzelleistung im finanziellen Sinn.

    Wir können nun also hingehen und das gleiche Prinzip im stationären Bereich umsetzen. Viel Spaß bei der Erhöhung Ihres CMI und der Absenkung, anfangs Ihrer Haus- und später unserer Landes-Baserate! Das Volk und damit die Gesundheitspolitik sitzt da einfach am längeren Hebel. Volkswirtschaftlich ist nun eben noch einmal klar zu stellen, dass die solidarisch erbrachten gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge in ihrer Menge beschränkt sind.

    Das DRG-System ist so ausgelegt, dass eine adäquate Bezahlung der erbrachten Krankenhausleistung mit ausreichend Spielraum für eine ökonomische Steuerung und daraus resultierender Erwirtschaftung von Gewinnen möglich ist. Dies dient vor allem der zukünftigen marktwirtschaftlichen Orientierung im Gesundheitswesen.

    Wir sollten nicht die gleich Fehler wie die niedergelassenen Kollegen machen.

    Wir haben es uns in unserem Hause zur Prämisse gemacht, nur dann Nebendiagnosen zur DRG-Verschlüsselung heranzuziehen, wenn der Mehrerlös in einem halbwegs adäquaten Verhältnis zum Mehraufwand steht. So geben wir die postoperative Blutungsanämie auch nur an wenn eine Transfusion erfolgte, nicht hingegen wenn 10 Tage lang ein Eisenpräparat (EK 6 Euro), verabreicht wurde. Dies würde ja sonst beim zusätzlichen Vorliegen eines Harnweginfektes möglicherweise zu einer Erhöhung des CMI bei einer Hüft-TEP von um die 1 führen, entsprechend einer ganzen Baserate, z.B. 2000 Euro.

    Als Mittel der ökonomischen Steuerung eines Unternehmens sollte man im Rahmen der des Marktwirtschaftlichen Prinzips in unserem speziellen Fall eben das Minimalprinzip anwenden, das heißt das vorgegebene Ziel (Patientengesundheit) mit minimalem Einsatz von Resourcen zu erreichen. Das heißt eine Kostenminimierung durchführen, denn eine Erlösmaximierung ist bei endlichem Gesamtbudget im Gesundheitswesen, bedingt durch die Summe der gezahlten Beiträge, nur in beschränktem Maße möglich.

    Wer glaubt, dass am Ende der Konvergenzphase eine stabile Baserate vorliegt, befindet sich auf dem Holzweg. Sie ist und bleibt das gesundheitspolitische Steuerungsinstrument.

    Lassen Sie uns alle einmal ein bißchen mehr an die Zukunft denken und die beginnt ja gleich. Optimieren wir unsere unsere Kliniken unter ökonomischen Gesichtspunkten und lassen Sie uns damit abfinden, dass das Ziel nur über eine Gewinnmaximierung durch Kostenminimierung möglich ist.

    Zur Diskussion!

    May

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr May,

    ich unterstütze Ihre Aussagen inhaltlich.
    Nur ist es leider nicht mit Appellen getan. Das hat, glaube ich jedenfalls, noch in keinem gesellschaftlichen Bereich funktioniert, in dem es um Geld geht.
    In meinen Augen müssen klare Regeln her, so dass Interpretationen (wie ja auch hier gerade gegenübergestellt werden) nicht mehr möglich/nötig sind. Gleichzeitig bin ich mir aber auch der Tatsache bewußt, dass so eine Regelung nicht einfach zu verfassen ist und das "Regelwerk" u.U. weiter aufgebläht würde.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo,

    ganz so einfach und ganz so schwer ist es nicht. DKR Allgemeine Kodierrichtlinien D001a (also schon im Vorjahr gültig):
    "Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung. Z.B. wird eine im Labortest gefundene leicht erhöhte Gamma-GT, die keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nach sich zieht, nicht kodiert"
    1. Laborkontrolle und nichts weiter --> keine Kodierung
    2. Laborkontrolle und weitere notwendige Kontrollen --> kann kodiert werden
    3. Laborkontrolle bei eingestellter Therapie --> keine Kodierung
    (da keine weiteren diagn + therapeut. Maßmahmen)
    4. Laborkontrolle + Neu-Therapie (+erneute Kontrolle) --> Kodierung

    Ich glaube, damit sind die Freiräume definiert. Ob das alles so Sinn macht, ist eine zweite Frage. Es soll Zusatzaufwand kodiert werden, nicht der zufällig festgestellte abnorme Befund ohne Konsequenz.

    Bei Pathologie- Befunden gibt es die besondere Ausnahme 0219a (PIN der Prostata), wo erst der pathologische Befund zur richtigen Kodierung führt, auch ohne zusätzlich notwendigen Aufwand.


    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Domurath,

    es wäre schön, wenn`s dann einfach wäre:

    >1. Laborkontrolle und nichts weiter --> keine Kodierung<

    Sehe ich auch so.

    >2. Laborkontrolle und weitere notwendige Kontrollen --> kann kodiert werden<

    Da gehen die Probleme los...
    - "Kann" sollte bei Kodiervorgaben eher restriktiv benutzt werden, ansonsten ist es mit einer einheitlichen Datenlage nicht weit her.
    - Wer definiert wie, wann eine Kontrolle "notwendig" ist (spätestens hier sind wir wieder in der Diskussion).

    >3. Laborkontrolle bei eingestellter Therapie --> keine Kodierung (da keine weiteren diagn + therapeut. Maßmahmen)<

    Das sehe ich nicht so, warum? Wenn die Therapie weitergeführt wird, ist eindeutig das Kriterium "therap. Maßnahme" erfüllt (und deswegen gehören hier zumindest einschränkende Hinweise hin).

    >4. Laborkontrolle + Neu-Therapie (+erneute Kontrolle) --> Kodierung<

    Klar.

    >Ich glaube, damit sind die Freiräume definiert.<

    Bei definierten Freiräumen mit zu großer Fläche sind oft die Grenzen nicht zu sehen.....;)

    >Ob das alles so Sinn macht, ist eine zweite Frage.<

    Die wir uns ja an den verschiedensten Stellen stellen dürfen.

    >Es soll Zusatzaufwand kodiert werden, nicht der zufällig festgestellte abnorme Befund ohne Konsequenz.<

    Solange aber selbst bei dieser Einschränkung noch Interpretationsfreiheit ("Zusatzaufwand") besteht, hilft sie nicht weiter.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • [quote]
    Original von may:

    !


    Wir sollten nicht die gleich Fehler wie die niedergelassenen Kollegen machen.


    Als Mittel der ökonomischen Steuerung eines Unternehmens sollte man im Rahmen der des Marktwirtschaftlichen Prinzips in unserem speziellen Fall eben das Minimalprinzip anwenden, das heißt das vorgegebene Ziel (Patientengesundheit) mit minimalem Einsatz von Resourcen zu erreichen. Das heißt eine Kostenminimierung durchführen, denn eine Erlösmaximierung ist bei endlichem Gesamtbudget im Gesundheitswesen, bedingt durch die Summe der gezahlten Beiträge, nur in beschränktem Maße möglich.


    Hallo May
    Ich kann dir nur Recht geben. Unser System wird auf Dauer nur durch ressourcenschonendes Verhalten zu finanzieren sein. Die Zeiten sind erstmal vorbei, dauernd mehr Geld dem Gesundheitsmarkt abtrotzen zu wollen mit dem Hinweis die Gesundheit sei ja das höchste Gut. Ich sehe viele Einsparpotentiale im Gesundheitssystem, die wohl erst der Not gehorchend und nicht der Vernunft folgend angegangen werden. Das hat nicht das geringste mit Qualitätsminderung zu tun.
    Auf den Prüfstand müssen überflüssige Diagnostik ohne Indikation,
    unnötige Laborkontrollen, unnötige Bürokratie, verkrustete Arbeitsabläufe... Es wird einiges zu tun geben. Ich bin überzeugt, dass nur diejenigen überleben werden die die nötige Veränderungsbereitschaft und Anpassungsfähigkeit mitbringen.
    Nur darauf zu hoffen, dass es schon irgendwie geht reicht nicht.

    Ich gebe zu, das klingt ein bisschen pessimistisch, aber lasst euch dadurch euren Feierabend nicht vermiesen
    Gruß Peter, Saarbrücken, dunkle Wolken am Himmel!