Durchführung Screening-Koloskopie

  • Liebe Kollegen,

    folgende Situation: Patient wird aufgrund multipler Begleiterkrankungen stationär aufgenommen zur Durchführung einer Screening-Koloskopie (die ohne die Begleiterkrankungen ambulant gemacht worden wäre). Ergebnis der Untersuchung: blitzsauberes Colon, keine Hinweis auf irgendetwas, Patient geht nach Hause.

    Frage: Was ist die Hauptdiagnose?
    Z12.- (Spezielles Screening auf Neubildungen) würde zwar passen, ist aber unzulässig (führt in die 961Z). Und nu?

  • Hallo Herr Luetkes, hallo Forum,

    um Ihre Frage beantworten zu können, bzw. einen Versuch der Beantwortung unternehmen zu können, wären noch folgende Angaben hilfreich:

    Welche Begleiterkrankungen liegen vor?
    Welche Überlegung gab Anlass zur Durchführung einer Koloskopie?
    (positiver Test auf okkultes Blut im Stuhl? Anämieabklärung?...)


    Grüsse

    Nusser
    Arzt/MedCont:D

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Re-Hallo, Herr Nusser,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Begleiterkrankungen seien Herzinsffizienz, KHK und Diabetes mellitus. Welche Begleiterkrankungen genau vorliegen, ist für diese Konstellation unerheblich, da sie nur als Begründung dienen, den Patienten nicht ambulant, sondern stationär zu koloskopieren. Grund der Koloskopie soll die Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen sein (KEIN pos. Haemoccult).

    Gruß aus dem Ruhrgebiet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Vorschlag:

    (auch wenn es keine Nachbehandlung ist)

    HD Z01.8 Sonst. näher bez. spezielle Untersuchungen
    ND Z12 und Begleiterkrankungen
    Prozedur: 1-650.2

    DRG Z40Z Nachbehandlung mit Endoskopie


    Alternative:

    HD Z04.8
    ND Z12
    DRG Z64B
    dann ist aber die Koloskopie nicht gruppierungsrelevant


    Gruß
    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn keine Symptome vorhanden sind, bleibt eigentlich nur ein Z-Kode.
    Z12.- ist keine zulässige HD. Bleibt z.B. Z01.- Sonstige spezielle Untersuchungen und Abklärung bei Personen ohne Beschwerden oder Diagnosen (inkl. Routineuntersuchung eines Körpersystems).

    Da fällt aber dann etwas auf:
    HD: Z01.8 s.n.b spez. Untersuchung ---> Z62Z RG: 0,211
    (mit Kolo: Z40Z RG: 0,533)
    HD: Z01.9 spez. Untersuchung, n.n.b ---> Z64B RG: 0,595
    (mit Kolo: gleiche DRG)

    Es dürfte eigentlich nicht sein, dass die 5.Stelle .8 oder .9 so entscheidend sein darf. Es existiert auch keine DKR, die einen der Kodes speziell für eine Fallkonstellation vorsieht/vorgibt.

    Ist in meinen Augen ein zu bearbeitendes Problem.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo,

    ich finde Z04.8 Untersuchung und Behandlung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen zutreffend. Stimmt meiner Ansicht nach genau, es ist ja nicht "reines" Screening, es haben ja auch andere Faktoren zum stationären Aufnahme geführt (Begleiterkrankungen), was dann die sonstigen näher bezeichneten Gründe wären. Führt in die DRG Z64B.

    MR

    :look:

    M.Rost

  • Hallo,

    in diesem Fall würde ich so kodieren, wie Hr. rostm es vorgeschlagen hat:
    HD = Z04.8 ---> DRG Z64B bzw. je nach Alter Z64A

    Gruss

    Nusser

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo Forum,

    eine kleine Anmerkung sei mir gestattet:

    Wenn der Patient (wie oben beschrieben) wegen der Begleiterkrankungen stationär untersucht wird, warum dann nicht die Begleiterkrankung zur HD machen??

    Das erspart einem die Z03.1, Z08,- oder eben die leidige Z12, die ja allesamt so wunderschön "ambulant substituierbar" sind. Schließlich hätten Sie den Pat. ohne Begleiterkrankung gar nicht erst aufgenommen. Somit kommt man doch auch eigentlich nichtmal mit der HD-Definition in Konflikt:
    [hr]
    "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich war."
    [hr]
    Ich weiß, das ist etwas gewagt - aber es erspart einem (zumindest auf den ersten AOK-Blick) die sonst so gerne mißgönnte "Nachsorge-DRG". Der Ehrlichkeit halber müßte man dann natürlich die Z... als ND kodieren. Das macht es der Kasse dann wieder leicht, den Fall an den Fallberater durchzureichen.
    :besen:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von EWille:
    Ich weiß, das ist etwas gewagt - aber es erspart einem (zumindest auf den ersten AOK-Blick) die sonst so gerne mißgönnte "Nachsorge-DRG...

    Hallo,

    halte es ebenfalls für gewagt. Das ist nicht der Sinn der HD-Definition, jedenfalls nicht so, wie ich es bisher verstanden habe.

    Gruß


    --
    D. D. Selter