Guten Morgen und ein gutes neues Jahr,
Am 23.12. twitterte Prof. K. Lauterbach aus dem KaDeWe:
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Bis vor 1 Stunde an Aussetzung der Krankenhausprüfung durch medizinischen Dienst gearbeitet. Keine Bürokratie bis Ende Januar durch Abrechnungsprüfungen.
Am 23.12. erreichte uns das beigefügte Schreiben des Gesundheitsminister KJ "Tirahsch" Laumann. Demnach habe der BGM in einem
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Schreiben an den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und des Direktors des Verbandes der Privaten Krankenversicherung gebeten,
dass die Beauftragung des Medizinischen Dienstes mit Einzelfallprüfungen und die untere Grenzverweildauer vorübergehend bis
Ende Januar 2023 ausgesetzt werden.
Damit wollen man MA*innen entlasten. Darüber seien auch die Vorstände der Landesverbände der KK informiert.
Fragen über Fragen:
Eine Aussetzung heißt doch vermutlich nicht, dass es einen Verzicht auf die Prüfungen gibt?
Werden dadurch auch Fristen ausgesetzt?
Welche Fristen gelten dann?
Wenn eine Prüfung im Januar verfristet, nun aber nicht stattfindet: Was dann?
Die Kassen dürfen dann im Januar nicht beauftragen?
Aber später, auf das Quartal hat das keinen Einfluss?
Bis wann muss was nachgeholt werden?
Was bedeutet das für die Quotenberechnung?
Was hat der "Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung" damit zu tun?
Der MD hatte hier auch prompt angefragt, ob wir die Prüfungen verschieben wollen. Da wir nur eine Verschiebung fürchten, sehen wir keinerlei Entlastung, sondern eher eine Verschärfung der Situation in den Monaten danach, wenn wir nicht den gewohnten Rhythmus einhalten.
Sehe ich das alles zu negativ oder ist das eine PR-Mogelpackung?
Gruß
merguet