Hallo werte Kolleginnen und Kollegen,
der MD streicht in seinen Gutachten die Kodes für ein CAD/CAM Implantat der Mandibula mit der Begründung es handelt sich nicht um einen Ersatz bzw. eine Nachmodellierung von Knochengewebe, sondern um eine Osteosynthese. Damit fällt das ZE 2022-04 weg. Da meist autologes Knochenmaterial eingefügt wird ist diese Logik auch irgendwie nachvollziehbar. Das CAD/CAM "Implantat" fixiert im Endeffekt nur die Knochen, bildet aber eben keinen Ersatz für destruiertes Gewebe. Die allgemeine Definition eines Implantates, also ein dauerhaftes in den Körper eingebrachte künstliche Material ist aber erfüllt. Diese Definition erfüllt aber auch jede Schraube oder Platte die im Körper belassen wird. Nur werden diese Platten oder Schrauben normalerweise nicht per CAD/CAM hergestellt und haben kein eigenes ZE.
Gibt es auch bei Ihnen diese Problematik? Wie ist Ihre Meinung?
Vielen Dank für Ihre Kommentare zu dieser Problematik.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. med. Ralph Bier